Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
In Familien müssen aufgrund einer Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen Fragen im Umgang mit der Pflege geklärt und Entscheidungen zur Sicherstellung der Pflege getroffen werden. In der gewohnten Umgebung bleiben zu können, ist für die meisten Menschen auch dann das Ziel, wenn Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Gerne soll die Pflege durch vertraute Angehörige durchgeführt werden. Pflegebereite Angehörige stehen oft mit beiden Beinen in ihrem Beruf.
Mit dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz sind zwei Gesetze in Kraft, die sich mit der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf befassen. Neben den Freistellungsmöglichkeiten vom Beruf sind hier ebenfalls finanzielle Netze gespannt worden, um Einkommensverluste während der Freistellung von der Arbeit abzufedern.