Deshalb ist ein Krankenschein notwendig
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bestätigt Ihnen mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (umgangssprachlich Krankenschein, gelber Schein), dass Sie Ihre Arbeit nicht ausüben können oder die Gefahr besteht, dass sich Ihr Gesundheitszustand durch das Arbeiten verschlechtern wird. Einen Krankenschein benötigen Arbeitnehmende für ihre Arbeitsstelle, Arbeitslose für die Arbeitsagentur und Beziehende von Bürgergeld für das Jobcenter und natürlich für ihre Krankenkasse. Denn nur, wenn Sie nachweisen können, dass Sie krank sind, haben Sie auch Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber (zum Beispiel auf Entgeltfortzahlung), der Arbeitsagentur (Leistungsfortzahlung) und Ihrer Krankenkasse (zum Beispiel auf Krankengeld). Gesetzlich versicherten Arbeitnehmenden wird in der Regel das Gehalt von ihrem Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang weitergezahlt – bei längerer Arbeitsunfähigkeit zahlt die IKK classic Krankengeld.
Wichtig: Dauert die Krankheit länger an als auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegeben, muss Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen eine sogenannte Folgebescheinigung ausstellen, mit dem neuen voraussichtlichen Ende der Arbeitsunfähigkeit. Für Minijobber und Teilzeitkräfte, die nur tageweise im Betrieb sind, gelten dieselben Regelungen.