Pflegehilfsmittel
Die Pflegekasse der IKK classic übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel, wenn:
- eine häusliche Pflege durchgeführt wird,
- das Pflegehilfsmittel der Erleichterung der häuslichen Pflege, der Linderung von Beschwerden und der Ermöglichung einer selbständigeren Lebensführung dient,
- kein anderer Leistungsträger (zum Beispiel Krankenversicherung) vorrangig leisten muss und
- der Pflegebedürftige mindestens in den Pflegegrad 1 eingestuft ist.
Die Pflegekasse der IKK classic übernimmt die Kosten der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel bis zu einem monatlichen Betrag von 42 Euro. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder auch saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch.
Die Pflegekasse der IKK classic übernimmt ferner die Kosten der technischen Pflegehilfsmittel. Dazu gehören beispielsweise Pflegebetten, Pflegerollstühle, Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung, Hausnotrufsysteme und andere technische Hilfen. Versicherte zahlen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der Kosten des Pflegehilfsmittels, höchstens jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel dazu. Soweit möglich, stellt die Pflegekasse der IKK classic die Pflegehilfsmittel leihweise zur Verfügung. Der Vorteil: Es fällt keine Zuzahlung an.
Sofern Gutachter des Medizinischen Dienstes Pflegehilfsmittel im Rahmen der Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit empfehlen, gelten sie, soweit der Pflegebedürftige zustimmt, automatisch als beantragt.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Die Pflegekasse der IKK classic übernimmt eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme, wenn dadurch:
- eine häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht wird,
- die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird oder
- eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird und
- der Pflegebedürftige mindestens in den Pflegegrad 1 eingestuft ist.
Die Pflegekasse der IKK classic übernimmt die Kosten einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme bis zu einem Betrag von 4.180 Euro. Beispielsweise fallen hierunter Türverbreiterungen, der Einbau einer ebenerdigen Dusche oder eines Treppenlifters.
Nehmen Sie vor einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme mit uns Kontakt auf. Wir führen bei Bedarf eine Beratung durch und entscheiden innerhalb kurzer Zeit über die Leistungsgewährung.
Der Zuschuss sollte schon vor Beginn der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bei uns beantragt werden. Reichen Sie hierfür einen Kostenvoranschlag ein. Gerne prüfen wir, ob ein Anspruch besteht.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen die Zuschüsse für die Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes einen Betrag in Höhe von 4.180 Euro je Pflegebedürftigen nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist allerdings auf 16.720 Euro begrenzt.