Es gibt genügend Gründe zusammen mit anderen Pflegebedürftigen zusammen zu wohnen. Ein Grund ist beispielsweise, dass man nicht in die stationäre Pflege, sondern so lange wie möglich in einer häuslichen Umgebung bleiben möchte. Dies kann durch ambulant betreute Wohngruppen verwirklicht werden.
Diese Wohngruppen befinden sich häufig in üblichen und bekannten (Miet-)Wohnungen. Hier schließen sich mehrere Pflegebedürftige zusammen und leben selbständig in einer gemeinsamen Wohnung mit häuslicher pflegerischer Versorgung.
Die Pflegekasse der IKK classic unterstützt ambulant betreute Wohngruppe mit einer Anschubfinanzierung und / oder einem monatlichen Wohngruppenzuschlag.
Anschubfinanzierung
Die Pflegekasse der IKK classic übernimmt eine Anschubfinanzierung für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung einer bestehenden gemeinsamen Wohnung für ambulant betreute Wohngruppen, wenn ...
- die ambulant betreute Wohngruppe neu gegründet wird,
- diese Wohngruppe mindestens drei Pflegebedürftige mit mindestens dem Pflegegrad 1 umfasst,
- diese Wohngruppe höchstens 12 Bewohner umfasst,
- von mindestens drei Pflegebedürftigen ambulante Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Kombinationsleistungen bezogen oder Angebote zur Unterstützung im Alltag oder der Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden,
- eine Person von den Mitgliedern der Wohngruppe gemeinschaftlich beauftragt wird und diese allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten oder hauswirtschaftliche Unterstützung leistet und
- diese Wohngruppe nicht weitgehend einer stationären Pflege entspricht.
Jedes pflegebedürftige Gründungsmitglied erhält auf Antrag einmalig einen Zuschuss von bis zu 2.500 Euro von seiner jeweiligen Pflegekasse. Den Zuschuss erhalten die Gründungsmitglieder zusätzlich zu einer eventuellen wohnumfeldverbessernden Maßnahme.
Der Gesamtbetrag ist je Wohngruppe auf 10.000 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die jeweilige Pflegekasse der Pflegebedürftigen aufgeteilt. Der Antrag auf Anschubfinanzierung einer ambulant betreuten Wohngruppe kann innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen gestellt werden.
Monatlicher Wohngruppenzuschlag
Die Pflegekasse der IKK classic übernimmt einen monatlichen Wohngruppenzuschlag für in einer gemeinsamen Wohnung pflegebedürftige Bewohner einer ambulant betreuten Wohngruppe, wenn ...
- sie mindestens drei Pflegebedürftige mit mindestens dem Pflegegrad 1 umfasst,
- höchstens zwölf Bewohner dort leben,
- von mindestens drei Pflegebedürftigen ambulante Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Kombinationsleistungen bezogen oder Angebote zur Unterstützung im Alltag oder der Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden,
- eine Person von den Mitgliedern der Wohngruppe gemeinschaftlich beauftragt wird und diese allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten oder hauswirtschaftliche Unterstützung leistet und
- diese Wohngruppe nicht weitgehend einer stationären Pflege entspricht.
Jeder pflegebedürftige Bewohner einer ambulant betreuten Wohngruppe bekommt auf Antrag von seiner jeweiligen Pflegekasse einen monatlichen Wohngruppenzuschlag von bis zu 214 Euro.