Ärztin sitzt am Laptop und eine Patientin sitzt gegenüber

Schwangerschafts-
abbruch

Viele Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, stehen vor der schwierigen Entscheidung, ob sie das Kind austragen oder die Schwangerschaft abbrechen sollen.

Eine intensive Beratung durch eine Ärztin, einen Arzt oder eine Schwangerschaftsberatungsstelle hilft betroffenen Frauen dabei, eine Entscheidung zu treffen.

Auch rechtliche Aspekte sind zu berücksichtigen, denn sie haben Auswirkungen auf die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch

  • schwerwiegende und nicht rechtswidrige Gründe:
    Besteht für die Schwangere Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihres körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes (medizinischer Grund) oder wurde sie Opfer einer Vergewaltigung (kriminologischer Grund), sind das schwerwiegende und nicht rechtswidrige Gründe. Sie müssen ärztlich festgestellt werden.

  • rechtswidrige, aber straffreie Gründe:
    Rechtswidrige, aber straffreie Gründe liegen vor, wenn keine der oben genannten Indikationen vorliegt und es sich um einen Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch aufgrund eines Schwangerschaftskonflikts handelt. Dafür müssen Sie selbst den Abbruch verlangen, mindestens drei Tage vor dem Eingriff an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilnehmen und dem durchführenden Arzt oder der durchführenden Ärztin eine schriftliche Bescheinigung der beratenden Stelle vorlegen (Beratung darf nicht vom gleichen Arzt durchgeführt werden, der den Abbruch vornimmt).

​​​​​​​Übernimmt die IKK classic die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch?

Liegen medizinische oder kriminologische Gründe vor, ist der Schwangerschaftsabbruch für Sie als Schwangere kostenfrei. Er kann entweder medikamentös oder operativ durchgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt gegen Vorlage Ihrer Gesundheitskarte.

Wie erfolgt der Abbruch aufgrund eines Schwangerschaftskonflikts?

Soll der Schwangerschaftsabbruch wegen eines Schwangerschaftskonfliktes vorgenommen werden, haben Sie für Ihre Entscheidung die ersten 12 Wochen der Schwangerschaft Zeit.

Verpflichtend ist dafür die Durchführung einer sogenannten Schwangerschaftskonfliktberatung bei einer anerkannten Beratungsstelle. Diese Beratung ist kostenfrei und soll Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen. In allen Fällen stehen die Berater unter Schweigepflicht. Auf eigenen Wunsch ist es auch möglich, die Schwangerschaftskonfliktberatung anonym durchzuführen. Am Ende der Beratung – die sich auch über mehrere Termine erstrecken kann – erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt. Nur mit dieser Bescheinigung dürfen sie den Abbruch durchführen.

Für einen Abbruch aufgrund eines Schwangerschaftskonfliktes übernehmen wir in der Regel keine Kosten. Können Sie die Kosten (ambulanter Eingriff ca. 350-600 €; stationär weitere Kosten) aufgrund eines geringen Einkommens nicht selbständig tragen, haben Sie die Möglichkeit, die Kostenübernahme bei der IKK classic zu beantragen. Das muss jedoch vor der Durchführung des Schwangerschaftsabbruches erfolgen. Bitte wenden Sie sich zur Beratung an Ihre IKK classic vor Ort oder an unsere kostenlose IKK Servicehotline 0800 455 11 11.

Ergibt sich aus der Anspruchsprüfung, dass die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs übernommen werden können, stellen wir Ihnen einen Berechtigungsschein zur Vorlage bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt aus. Dazu ein wichtiger Hinweis: Sie können nur die Leistungserbringer zur Vornahme des Schwangerschaftsabbruchs wählen, die sich auch mit den definierten Bedingungen des jeweiligen Bundeslandes zur Abrechnung der Leistung einverstanden erklärt haben. Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt daher bitte vor dem Eingriff, ob dieser zu den Bedingungen durchgeführt wird. Ist dies nicht der Fall, erfolgt weder eine Kostenübernahme noch eine Kostenerstattung.

So finden Sie eine unabhängige Beratungsstelle

Neben für die Beratung anerkannten Arztpraxen finden Sie bei folgenden Organisationen Informationen und weitere Unterstützung: