Wie erfolgt der Abbruch aufgrund eines Schwangerschaftskonflikts?
Soll der Schwangerschaftsabbruch wegen eines Schwangerschaftskonfliktes vorgenommen werden, haben Sie für Ihre Entscheidung die ersten 12 Wochen der Schwangerschaft Zeit.
Verpflichtend ist dafür die Durchführung einer sogenannten Schwangerschaftskonfliktberatung bei einer anerkannten Beratungsstelle. Diese Beratung ist kostenfrei und soll Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen. In allen Fällen stehen die Berater unter Schweigepflicht. Auf eigenen Wunsch ist es auch möglich, die Schwangerschaftskonfliktberatung anonym durchzuführen. Am Ende der Beratung – die sich auch über mehrere Termine erstrecken kann – erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt. Nur mit dieser Bescheinigung dürfen sie den Abbruch durchführen.
Für einen Abbruch aufgrund eines Schwangerschaftskonfliktes übernehmen wir in der Regel keine Kosten. Können Sie die Kosten (ambulanter Eingriff ca. 350-600 €; stationär weitere Kosten) aufgrund eines geringen Einkommens nicht selbständig tragen, haben Sie die Möglichkeit, die Kostenübernahme bei der IKK classic zu beantragen. Das muss jedoch vor der Durchführung des Schwangerschaftsabbruches erfolgen. Bitte wenden Sie sich zur Beratung an Ihre IKK classic vor Ort oder an unsere kostenlose IKK Servicehotline 0800 455 11 11.
Ergibt sich aus der Anspruchsprüfung, dass die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs übernommen werden können, stellen wir Ihnen einen Berechtigungsschein zur Vorlage bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt aus. Dazu ein wichtiger Hinweis: Sie können nur die Leistungserbringer zur Vornahme des Schwangerschaftsabbruchs wählen, die sich auch mit den definierten Bedingungen des jeweiligen Bundeslandes zur Abrechnung der Leistung einverstanden erklärt haben. Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt daher bitte vor dem Eingriff, ob dieser zu den Bedingungen durchgeführt wird. Ist dies nicht der Fall, erfolgt weder eine Kostenübernahme noch eine Kostenerstattung.