Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die soziale Absicherung der Pflegeperson ist eine Grundvoraussetzung, um Angehörige überhaupt pflegen zu können. Als pflegender Angehöriger haben Sie deshalb Anspruch auf eine Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beitragszahlung für die Pflegepersonen erfolgt durch die Pflegekasse der IKK classic direkt an den jeweiligen Versicherungsträger.
Als Pflegeperson müssen Sie diesen Versicherungsschutz nicht extra beantragen – er ist sowohl für Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige kostenlos.