Frau füllt eine Vollmacht aus

So beantragen Sie eine Vollmacht

Mit einer Vollmacht können Sie einer Vertrauensperson einzelne oder generelle Aufgaben bzw. Rechte übertragen – zum Beispiel dem Ehe- bzw. Lebenspartner, dem eigenen Kind, engen Freunden oder einer guten Nachbarin.

So sind im Fall der Fälle Ihre Lieben handlungsfähig und können Sie bestmöglich unterstützen und entlasten. Allerdings reicht bei solch einem sensiblen Thema eine formlose Erklärung nicht aus: Denn der Inhalt Ihrer Vollmacht muss gut durchdacht sein, damit diese wirklich Ihren Absichten entspricht und rechtswirksam wird. Ihr so erklärter Wille als Vollmachtgeber ist für die IKK classic bindend.

Was ist eine Vollmacht?

Mit einer Vollmacht kann eine Person einen Menschen ihres Vertrauens damit beauftragen, sie in bestimmten Bereichen zu vertreten oder Aufgaben für sie zu übernehmen.

  • Vollmachtgeber

    Jemand, der eine Vollmacht erteilt, ist Vollmachtgeber.
    Wenn zum Beispiel Frau Müller möchte, dass ihr Mann Auskünfte bei der IKK classic einholen kann und ihm eine Vollmacht erteilt, ist Frau Müller Vollmachtgeberin.

  • Vollmachtnehmer

    Jemand, dem eine Vollmacht erteilt wird, ist Vollmachtnehmer.
    In diesem Fall also Herr Müller.

Arten einer Vollmacht

Je nach Bedarf kann eine Vollmacht unterschiedliche Rechte und einen entsprechend anderen Umfang haben.

Auskunftsvollmacht – nur für Auskünfte

Sie möchten, dass außer Ihnen selbst auch eine andere Person für Sie Auskünfte bei der IKK classic einholen darf, zum Beispiel weil Sie keine Zeit haben oder selbst nicht dazu in der Lage sind?

Dann können Sie mit einer Auskunftsvollmacht einer Person Ihres Vertrauens das Recht zum Einholen von Auskünften einräumen.

Vertretungsvollmacht – für Auskünfte und Handeln

Soll Ihre Vertrauensperson zusätzlich zum Einholen von Auskünften künftig auch Anträge – auf Leistungen, Pflege, Zuzahlungsbefreiung etc. – für Sie stellen und Erklärungen abgeben oder entgegennehmen dürfen?

Dann können Sie Ihrer Vertrauensperson mit einer Vertretungsvollmacht diese erweiterten Rechte einräumen.

Generalvollmacht – unbegrenzt

Möchten Sie darüber hinaus auch Ihren Schriftverkehr mit der IKK classic von der Person Ihres Vertrauens führen lassen?

Dann ist die Generalvollmacht das richtige Formular für Sie: Damit können Sie Ihre Vertrauensperson beauftragen, alle Angelegenheiten direkt mit der Kranken- und Pflegekasse der IKK classic für Sie zu regeln.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht wird erst bei Eintritt eines Ernstfalles – etwa nach einem schweren Verkehrsunfall – wirksam. Dazu hinterlegen Sie die ausgefüllte Vorsorgevollmacht an einem sicheren Ort (z. B. im abgeschlossenen Schreibtisch) und informieren Ihre Vertrauensperson über den Fundort. Bei Eintritt des Ernstfalls kann die Vertrauensperson sich Zutritt zur Vollmacht verschaffen und diese bei der IKK classic einreichen. Das setzt voraus, dass Ihre Vertrauensperson frühzeitig von Ihrem Notfall erfährt. Erst dann tritt die Vorsorgevollmacht in Kraft. Sie kann also nicht vorsorglich bei der IKK classic eingereicht werden.

Kann ich mehreren Personen eine Vollmacht erteilen?

Ja, das können Sie. Füllen Sie einfach für jeden Vollmachtnehmer separat die gewünschte Vollmachtvariante aus.

Bitte beachten Sie, dass die Post aus technischen Gründen nur an einen Vollmachtnehmer zugestellt werden kann. Informieren Sie uns daher bitte bei mehreren Vollmachtnehmern, an wen wir zukünftig Ihre Post senden dürfen.

Mit dem folgenden Formular leiten wir Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung einer passenden Vollmacht.

Vollmachtgeber

Pflichtfeld*Pflichtfeld bitte ausfüllen.

Die Versichertennummer finden Sie auf Ihrer IKK-Gesundheitskarte. Sie beginnt mit einem Buchstaben, gefolgt von neun Ziffern.
Vollmachtnehmer

Geschlecht Pflichtfeld*
Beginn und Dauer der Vollmacht

Soll die Vollmacht erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem heutigen Tage wirksam werden? Pflichtfeld*
Soll die Vollmacht nur zu Lebzeiten gelten? Pflichtfeld*
Art der Vollmacht

Die vollmachtnehmende Person darf in allen Angelegenheiten meiner Kranken- und Pflegeversicherung Auskünfte von der IKK classic erhalten. Sollen darüber hinaus weitere Rechte erteilt werden? Pflichtfeld*
Ggf. zusätzliche inhaltliche Einschränkung der gewählten Vollmacht

Möchten Sie die Vollmacht auf ein bestimmtes Themengebiet einschränken? ( z. B. Pflege, Krankengeld, Widerspruch) Pflichtfeld*
Hinweis zum Widerruf

Datenschutz

Datenschutz wird bei der IKK classic großgeschrieben. Mit umfangreichen Maßnahmen entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen sorgen wir dafür, dass Ihre persönlichen Daten bei uns sicher sind. Das bedeutet allerdings für Sie: Im Notfall dürfen wir nicht einfach Auskünfte an Dritte über Sie geben – auch nicht an Ihre Angehörigen. Rechtzeitige Vorsorge ist daher auch in dieser Hinsicht empfehlenswert.

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