So funktioniert die Zuzahlungsbefreiung
Sie haben für ein Kalenderjahr gesetzliche Zuzahlungen geleistet, die zusammengerechnet über Ihrer Belastungsgrenze liegen? Dann übernimmt die IKK classic auf Antrag Ihre Kosten für alle darüber liegenden gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für verordnete Mittel und Behandlungen – zum Beispiel für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Fahrtkosten – und erstattet Ihnen diese.
Besonders schnell und einfach funktioniert die Antragstellung zum Beispiel über Ihre IKK Onlinefiliale.
Sammeln Sie deshalb für sich und alle Angehörigen, deren Zuzahlungen berücksichtigt werden, alle Belege über geleistete Zuzahlungen. Bewahren Sie diese gut auf, damit Sie sie am Jahresende zusammen mit dem Antrag und Kopien Ihrer Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsbescheinigung) in Ihrem IKK Servicecenter einreichen können.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von allen Zuzahlungen befreit. Ausgenommen sind Zuzahlungen zu Fahrtkosten.
Auch bestimmte Arzneimittel sind von der Zuzahlung befreit. Hier erfahren Sie, welche das sind.