Welchen UV- und Blendschutz brauchen Sonnenbrillengläser?
Vor allem das CE-Zeichen ist wichtig, das den gesetzlich vorgeschriebenen UV-Schutz der Sonnenbrille bestätigt. Auch Hinweise wie UV 400 oder 100 Prozent UV-Strahlung deuten auf einen ausreichenden Schutz hin.
Doch Vorsicht: Oft sind diese Hinweise zu Unrecht angebracht, vom Spontankauf am Strand ist deshalb abzuraten. Wer auf Nummer sicher gehen will, kauft im Fachhandel: Ihre Augenoptikerin oder Ihr Augenoptiker kann mithilfe eines Messgerätes den UV-Schutz prüfen. Für den nötigen Blendschutz sorgt bei der Sonnenbrille die Gläsertönung. Hier gibt es fünf Kategorien.
- Die Kategorie 2 bietet mit 18 bis 43 Prozent Lichtdurchlässigkeit einen guten Schutz für Sonnentage in Mitteleuropa.
- Wer in die Subtropen fliegt oder einen reinen Strandurlaub macht, sollte die höhere Kategorie 3 wählen, die nur noch zwischen 8 und 18 Prozent des Lichts durchlässt.
Bei der Farbwahl raten Experten zu braunen oder grauen Gläsern. Sie verfälschen die Farbwahrnehmung kaum und bieten einen guten Blendschutz. Gerade für Autofahrer kann eine Sonnenbrille lebenswichtig sein: Wer bei 130 km/h eine Sekunde lang geblendet ist, legt mehr als 35 Meter im Blindflug zurück.
Vorsicht: Extrem getönte Gläser – etwa gelbe, orange oder rote Gläser – verstärken den Kontrast und sind aufgrund der Farbverfälschung nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Zum Autofahren sollte eine Sonnenbrille eine maximale Tönung der Kategorie 3 (Lichtdurchlässigkeit von 8 bis 18 Prozent) aufweisen.
Weist eine Sonnenbrille eine Tönung von mehr als 92 Prozent auf, ist sie zum Autofahren verboten. Stellt ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle fest, dass Ihre Sonnenbrille zum Autofahren nicht geeignet ist, droht Ihnen wegen Fahrlässigkeit ein Verwarngeld von 10 Euro.