Das Patientenrechtegesetz umfasst die Rechte und Pflichten der Patienten und erhöht so die Rechtssicherheit zwischen Arzt und Patient. Sie haben Fragen zu Ihren Patientenrechten? Wir helfen Ihnen gern weiter.
Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient basiert auf Vertrauen. Das Arzt-Patienten-Verhältnis ist aber auch ein Rechtsverhältnis. Indem Sie Ihre Gesundheitskarte abgeben und der Arzt sich mit Ihnen unterhält, kommt ein Vertrag zustande. Dies gilt auch für Heilpraktiker, Hebamme, Psycho- oder Physiotherapeut. Wie bei jedem Vertrag haben beide Seiten (Vertragspartner) Rechte und Pflichten. Ihr Arzt hat ein Anrecht auf seine Bezahlung, Sie auf eine gute Behandlung.