Teenager hat eine Verletzung am Ellenbogen mit schwarzem Filzstift so dekoriert, sodass sie aussieht wie ein zorniges Gesicht

Unterstützung bei Behandlungsfehlern

Wer Opfer eines Behandlungsfehlers geworden ist oder es vermutet, bekommt Hilfe von der IKK classic.

Was ist ein Behandlungsfehler?

Als Behandlungsfehler bezeichnet man einen Verstoß des medizinischen Fachpersonals gegen die ihm übertragenen Pflichten. Ein Behandlungsfehler kann nämlich nicht nur einem Arzt unterlaufen, sondern auch Physiotherapeuten, Krankenpflegern, Hebammen oder Heilpraktikern.

Es gibt verschiedene Arten von Behandlungsfehlern:

  • Eine falsche oder unvollständige Diagnose wird gestellt.

  • Eine notwendige Behandlung wird versäumt.

  • Es unterläuft ein Fehler bei der Auswahl der Behandlungsmethode.

  • Es unterläuft ein Fehler bei der Therapie.

  • Es unterlaufen Fehler bei der Nachsorge oder nach einer Operation verbleibt ein Fremdkörper im Körper.

  • Sie erleiden aufgrund eines Fehlers in der Organisation einen Gesundheitsschaden.

  • Sie wurden nicht ausreichend über die Risiken der Behandlung informiert.

Wie unterstützt mich die IKK classic bei einem Behandlungsfehler?

Bei der IKK classic befasst sich ein eigenes Expertenteam mit dem Thema Behandlungsfehler. Dieses Team unterstützt und berät Sie, ob in Ihrem Fall ein Behandlungsfehler vorliegt, und prüft Schäden, die durch Medizinprodukte entstanden sind.

Wir prüfen jeden Verdacht – unabhängig von möglichen Regressansprüchen der IKK classic.

Sie möchten unsere Experten bei einem Behandlungsfehler persönlich um Rat fragen? Dann erreichen Sie uns montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr per Telefon unter unserer kostenlosen 
Behandlungsfehler-Hotline: 0800 644 6441

Sie haben den Verdacht auf einen Behandlungsfehler?

Dann klicken Sie sich durch unseren Online-Wegweiser und erhalten eine erste Einschätzung.

 

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Wie ist der Ablauf bei einem Behandlungsfehler?

Beratung

Sie schildern dem Expertenteam Ihren Verdacht auf einen möglichen Behandlungsfehler. Gemeinsam stimmen wir den Weg über das weitere Vorgehen ab. Wir klären Sie über Ihre Rechte auf und beraten Sie mit umfassender Fachkompetenz.

Für die Gesprächsvorbereitung ist es hilfreich, wenn Sie sich ein so genanntes „Gedächtnisprotokoll“ erstellen. Dieses sollte Informationen zu folgenden Fragen beinhalten:

– Wann, wie, wo und durch wen bin ich falsch behandelt worden?

– Wie war ganz konkret der Behandlungsverlauf?

– Name und Anschrift aller beteiligten Ärzte, Krankenhäuser etc.

– Worin genau besteht aus meiner Sicht der Behandlungsfehler?

– Welchen Schaden habe ich hierdurch erlitten?

Anforderung der ärztlichen Unterlagen

Sofern die IKK classic Ihren Verdacht prüfen soll, fordert sie für Sie kostenlos die ärztlichen Unterlagen bei allen behandelnden Ärzten bzw. Krankenhäusern an.

Hierzu benötigen wir eine datenschutzrechtliche Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. Neben dieser erhalten Sie auch einen Erhebungsbogen zu den Geschehnissen, den wir ausgefüllt von Ihnen benötigen.

Sofern Sie bereits in Besitz von ärztlichen Unterlagen sind, ist es für uns hilfreich, wenn Sie uns diese ebenfalls zur Verfügung stellen.

Auch Sie selber haben einen Anspruch, Ihre Krankenunterlagen beim Behandler einzusehen. Diese Unterlagen sind dabei allerdings nicht Ihr Eigentum; Sie können jedoch auf eigene Kosten Kopien davon anfertigen lassen.

Ihr Einsichtsrecht bezieht sich dabei ausschließlich auf sogenannte medizinische Sachverhalte. Persönliche Eindrücke, die sich ein Arzt von einem Patienten notiert hat, darf dieser in den Unterlagen unkenntlich machen.

Auch nahe Angehörige, z. B. der Ehegatte, die Kinder, Eltern oder Geschwister bzw. Ihre Erben dürfen Ihre Patientenakte nach Ihrem Tod einsehen, wenn sie einen glaubhaften Grund dafür haben – es sei denn, Sie schließen die Einsichtnahme durch Ihre Angehörigen bzw. Erben aus.

Die Patientenakte wird in körperlicher und/oder elektronischer Form geführt. Was in der Patientenakte dokumentiert werden muss, ist in § 630 BGB festgelegt. Folgende Angaben werden insbesondere dokumentiert:

– Anamnese

– Diagnosen

– Untersuchungen

– Untersuchungsergebnisse

– Befunde

– Therapien und ihre Wirkungen

– Eingriffe und ihre Wirkungen

– Einwilligungen und Aufklärungen

Die Patientenakte muss zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden. Falls Sie die Unterlagen selber nicht erhalten sollten, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wir unterstützen Sie bei der Anforderung.

Medizinische Beratung

Wenn alle Behandlungsunterlagen vorliegen, bitten wir den Medizinischen Dienst (MD) um eine ärztliche Stellungnahme bzw. um ein Gutachten zu Ihrem individuellen Fall. Dieses Verfahren ist für Sie kostenfrei.

Gutachten prüfen und bewerten

Sobald das Gutachten vorliegt, setzen wir uns mit Ihnen zur Absprache der weiteren Vorgehensweise in Verbindung. Wir stellen Ihnen das Gutachten gerne zur Verfügung.

Schadenersatzansprüche durchsetzen

Bestätigt das Gutachten einen Behandlungsfehler, stehen Ihnen möglicherweise Schadenersatzansprüche zu. Wir beraten Sie zur Rechtslage, Verjährungsfristen und unterstützen Sie bei der Suche nach einem Fachanwalt für Medizinrecht. Die IKK classic kann jedoch keine Anwalts- oder Prozesskosten für Sie übernehmen.

Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist jedoch nicht unbedingt der Gang zum Gericht erforderlich. Der überwiegende Teil streitiger Fälle wird außergerichtlich geregelt. Verfahren bei Gutachter- und Schlichtungsstellen der Ärztekammern sind für Patienten kostenlos und bieten eine Alternative zum Rechtsweg.

Weitere Informationen zu Behandlungsfehlern finden Sie unter anderem bei Patientenberatungsstellen. Diese klären Sie über die Rechte auf, geben Beratungsbroschüren heraus und können Sie bei der außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

Dazu können Sie zum einen die Verbraucherzentralen kontaktieren. Weitere Anlaufstellen sind:

Kontaktformular

Natürlich können Sie auch unser Onlineformular nutzen, um uns Ihr Anliegen schnell und unkompliziert zu übermitteln. Einfach im Betreff die Kategorie "Behandlungsfehler" auswählen.

 

Zum Kontaktformular

Weitere Informationen zu Behandlungsfehlern erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Gesundheit.

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Sind Sie überzeugt vom Angebot der IKK classic? Dann erzählen Sie anderen davon – es lohnt sich auch für Sie: Für jedes neu gewonnene IKK-Mitglied erhalten Sie 25 Euro als Dankeschön. 

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