Raumtemperatur wird abgesenkt
Die neue Energieverordnung mit kurzfristigen Maßnahmen gilt seit dem 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023. Sie sieht vor, dass in öffentlichen Nichtwohngebäuden die Mindesttemperatur in Arbeitsräumen um 1 Grad Celsius gesenkt werden kann – außer bei schweren Tätigkeiten. Bei leichter Tätigkeit in Büroräumen wird die empfohlene Temperatur von 20 auf 19 Grad Celsius abgesenkt. Dies gilt nicht für Kliniken, Pflegeeinrichtungen und andere soziale Einrichtungen. Gewerblichen Unternehmen wird damit ermöglicht, weniger heizen zu dürfen und die bisher empfohlene Mindesttemperatur rechtssicher zu senken.