Neue Förder-möglichkeiten für Praktika zur Berufs-orientierung

Seit dem 1. April 2024 können noch unentschiedene junge Menschen ein sog. Berufsorientierungspraktikum (BOP) machen. Hier kann ein Anspruch auf Förderung durch Arbeitsagenturen und Jobcenter bestehen: Neben einer intensiven Beratung zur Berufswahl können notwendige Kosten wie Fahrt- oder Unterkunftskosten übernommen werden.

Win-Win-Situation

Junge Menschen sind durch die Menge der Ausbildungsangebote heutzutage mitunter überfordert, sich für einen bestimmten Berufszweig zu entscheiden. Ein Praktikum zur Orientierung, welche Anforderungen ein bestimmter Ausbildungsberuf mit sich bringt und ob sie diesen gerecht werden können, kann sich als Win-Win-Situation für die Jugendlichen und Unternehmen herausstellen.

Das Unternehmen gewinnt einen Eindruck von dem Interessenten, der weit über ein einfaches Bewerbungsgespräch hinausgeht, und kann sich selbst als interessanten Ausbildungsbetrieb präsentieren. Gleichzeitig verliert der Praktikant mögliche Hemmungen, sich für diese Ausbildung zu bewerben und bekommt eine Vorstellung von den Tätigkeiten, die ihn erwarten würden. Das neue Instrument des BOP dient damit dazu, praxisnahe Einblicke in Ausbildungs- oder auch duale Studienberufe zu ermöglichen. Ebenso erhalten Betriebe einen ersten Eindruck von den handwerklichen Fähigkeiten eines potenziellen Interessenten.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Wer in den Genuss der Förderung kommen will, muss die drei folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen:

  • Vollzeitschulpflicht erfüllt

  • Kein Schulbesuch mehr

  • Ausbildungssuchend gemeldet

Darüber hinaus kann ein BOP nur dann gefördert werden, wenn vom Ausbildungsinteressierten vor dem Praktikum ein Antrag auf Teilnahme gestellt wurde. Zuständig ist die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter am Wohnort. Betriebe können Interessenten darauf aufmerksam machen, den Antrag müssen die Bewerber aber selbst stellen.

Förderoptionen für die Praktikanten

Liegt die Zusage vor, kann der Praktikant für die Dauer des BOP individuelle Fahrkosten oder sogar Unterkunftskosten erstattet bekommen. Letztere allerdings nur dann, wenn der Praktikumsbetrieb nicht in einem adäquaten Zeitraum vom Wohnort aus erreichbar ist. Diese Optionen werden je nach persönlicher Situation beurteilt und beschieden.

Die Förderungsdauer beträgt maximal sechs Wochen. Dieser Zeitrahmen kann von dem Geförderten ggf. auf mehrere Praktika bei verschiedenen Unternehmen verteilt werden. Jedes einzelne Praktikum sollte aber mindestens eine Woche umfassen.

Hinweis: Für Praktikanten in einem BOP gelten dieselben rechtlichen Voraussetzungen wie auch für andere Praktika, z. B. das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und auch die unfallversicherungsrechtlichen Regelungen nach dem Sozialgesetzbuch VII (SGB VII).

Eine Informationsbroschüre der Bundesagentur für Arbeit finden Sie und potenzielle Praktikumsbetriebe unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/datei/flyer-fuer-arbeitgeber-zum-berufsorientierungspraktikum_ba048108.pdf