Steueränderungen zum Jahreswechsel

Redaktion
IKK classic

Kurz vor Jahresende hat der Bundesrat zwei wichtige Steuergesetze verabschiedet: das „Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ und das Jahressteuergesetz 2024. Beide Regelungen wirken sich auf das Existenzminimum sowie auf grundlegende Steuerregelungen aus und beeinflussen die Lohnsteuerabzüge und das Steuerrecht der kommenden Jahre.

Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024

Der Bundesrat hat am 22. November 2024 dem „Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ zugestimmt. Es tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft und wirkt sich auf die Lohnabrechnung Dezember 2024 aus.

Anhebung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag

Mit dem Gesetz wird noch für 2024 der in den Einkommensteuertarif integrierte Grundfreibetrag nachträglich um 180 auf 11.784 Euro angehoben. Dadurch soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sichergestellt werden.

Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird für 2024 nachträglich erhöht, von 6.384 auf 6.612 Euro für zusammenveranlagte Eltern bzw. für jedes Elternteil von 3.192 auf 3.306 Euro.

Auswirkung auf Lohnsteuerabzug Dezember 2024

Das Gesetz hat Konsequenzen für die Lohnabrechnung Dezember 2024: Die Nachholung der Anhebung des Grundfreibetrags bzw. des Kinderfreibetrags erfolgt für 2024 beim Lohnsteuerabzugsverfahren mit der Lohnabrechnung für Dezember 2024. Zudem wurde festgelegt, dass der geänderte Einkommensteuertarif beim Steuerabzug vom Arbeitslohn erstmalig auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden ist, der für einen nach dem 30. November 2024 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird. Entsprechendes gilt für die sonstigen Bezüge, die nach dem 30. November 2024 zufließen.

Hinweis:

Für die Lohnabrechnungszeiträume Januar 2024 bis November 2024 bleiben die Lohnsteuerberechnungen unverändert.

Jahressteuergesetz 2024

Der Bundesrat hat am 22. November 2024 auch dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Es ist ein typisches Artikelgesetz, das mit etwa 130 Einzelmaßnahmen quer durch das Steuerrecht eine Vielzahl von Gesetzen ändert. Für Arbeitgeber interessant ist u.a.:

  • gesetzliche Verstetigung der 150-Euro-Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten,

  • Konzernklausel bei der aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen,

  • Hybridfahrzeuge als Firmenwagen.

Der Regierungsentwurf zum Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 ist hier veröffentlicht.

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 ist hier zu finden.

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Veröffentlicht am 06.12.2024