Rettungssanitäter demonstriert eine Herzmassage an einer Erste-Hilfe-Puppe

Erste Hilfe am Arbeits-
platz: So verhältst du dich im Notfall richtig

Am 10. September ist der internationale Tag der Ersten Hilfe. Hast du schon einmal einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht oder weißt du, was du bei einem Notfall tun solltest? Das ist wichtig, denn es zählt oft jede Minute. Wir erklären dir Schritt für Schritt, wie du dich im Ernstfall richtig verhältst.

806.217 meldepflichtige Arbeitsunfälle verzeichnete die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im Jahr 2021. Wer glaubt, dass die meisten Unfälle in der Industrie oder im Handwerk passieren, liegt daneben. Denn die Unfallrate liegt bei Büro- und Verwaltungsjobs mit etwa 120.267 Unfällen am höchsten.

Doch unabhängig vom Betrieb und dem Arbeitsumfeld sind Erste-Hilfe-Maßnahmen unerlässlich. Schließlich können sich ein Herzinfarkt, plötzliche Bewusstlosigkeit oder Verletzungen überall ereignen. In solchen Fällen müssen die Handgriffe sitzen und sofort abrufbar sein.

Aber was bedeutet Erste Hilfe genau? Wo beginnt sie und wo hört sie auf? Auf diese und viele weitere Fragen hat die 26-jährige Anna Huge, Werkstudentin bei der Ausbildungsabteilung des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), Antworten. Sie erklärt, was du im Ernstfall beachten und welche neun Schritte du im Notfall befolgen solltest. 

Erste Hilfe am Arbeitsplatz beginnt mit der Entscheidung zu helfen

Laut Definition versteht man unter Erste Hilfe die durchführenden Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder gar Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller medizinischer Hilfe abzuwenden oder zu mildern. „Sie beginnt bereits zu dem Zeitpunkt, bei dem es einer anderen Person nicht gut geht und ich daraufhin die Entscheidung treffe, zu helfen und endet genau dann, wenn der Rettungsdienst die betroffene Person versorgt“, so Anna Huge.

„Sie ist somit der zwingende erste Schritt, damit weitere medizinische Schritte wie der Rettungsdienst, die krankenhäusliche Versorgung sowie weitere Behandlungen in die Wege geleitet werden. Bereits der Notruf zählt zur Ersten Hilfe.“ 

Kostenübernahme des Gesundheits-Check-ups

Der Gesundheits-Check-up ist eine Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten. Versicherte können bis zum 34. Lebensjahr diese Gesundheitsuntersuchung als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse einmalig in Anspruch nehmen.

Mehr zum Gesundheits-Check-up

Falsch machst du nur etwas, wenn du nichts machst

Jeder Notfall ist eine herausfordernde Stresssituation für Betroffene wie auch für Helfende. Da ist es völlig normal, dass man Angst hat, etwas falsch zu machen. „Diese Hemmung versuchen wir unseren Kursteilnehmenden zu nehmen und empfehlen immer, irgendetwas zu tun. Wir raten davon ab, gar nichts zu tun“, so Anna Huge. „Grundsätzlich heißt es: Händchen halten und Notruf absetzen – das allein hilft schon“, ergänzt sie. 

Laut Paragraf 323c des Strafgesetzbuches muss jeder Mensch im Notfall Erste Hilfe leisten. Eine Ausnahme besteht nur, wenn man sich selbst dabei akut in Lebensgefahr begibt. Dann reicht es, lediglich einen Notruf abzusetzen. Am Arbeitsplatz sind Arbeitgebende bzw. die beauftragten Ersthelferinnen und -helfer gesetzlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten – das regelt Paragraf 10 des Arbeitsschutzgesetzes.

Achtung: Leistest du im Notfall nicht die verpflichtende Erste Hilfe, gilt dies als unterlassene Hilfeleistung! Das Strafmaß hängt davon ab, wie die Unfallsituation vorgefallen ist und ob die nicht-helfende Person Vorstrafen hat. In der Regel wird eine unterlassene Hilfeleistung mit einer Geldstrafe, im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr geahndet. 

Das gilt jedoch nicht, wenn man bei den Erste-Hilfe-Maßnahmen etwas falsch macht – wie etwa einen Druckverband falsch anzulegen oder mit der Reanimation zu scheitern. In solchen Fällen haben Ersthelfende nicht mit Konsequenzen zu rechnen. Du kannst also nichts falsch machen, indem du Erste Hilfe leistest oder lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführst!
 

Erste Hilfe - So kannst du Leben retten

Wie funktioniert die stabile Seitenlage und was muss man bei der Herzdruckmassage beachten? Notfallsanitäterin Pia zeigt dir in diesem Video, wie du die wichtigsten Sofortmaßnahmen bei der Ersten Hilfe schnell und einfach umsetzt.

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9 Schritte zur sicheren Ersten Hilfe am Arbeitsplatz

Illustration von dem Wort Panik mit Verbotsschild.

Schritt 1: Bewahre Ruhe

Versuche, selbst Ruhe zu bewahren. Atme hierfür einmal tief ein und aus und behalte eine regelmäßige Atmung bei. Das hilft dir, deine Gedanken zu sammeln und das Stresslevel zu reduzieren. Nur so kannst du die acht weiteren Schritte bewusst befolgen.

Illustration von einer Person, die von um sich guckt.

Schritt 2: Verschaffe dir einen Überblick

Was ist genau passiert? Wie viele Verletzte gibt es? Vor lauter Hysterie kann man schnell den Überblick verlieren. Mache dir ein Bild von der Situation und was genau passiert ist.

Illustration von einem Schutzschild mit einem grünen Haken.

Schritt 3: Achte auf deine Sicherheit

Dort, wo ein Unfall passiert, besteht oft eine Gefahrenstelle, in die du dich schnell selbst verwickeln kannst und die dich ebenso verletzen könnte. Das können zum Beispiel laufende Maschinen in der Werkstatt oder eine verkehrsreiche Straße im öffentlichen Raum sein. Achte daher unbedingt auf deine eigene Sicherheit, damit du dich selbst nicht in Gefahr begibst, um zu helfen.

Illustration von einer Person, die eine verletzte Person, die am Boden liegt, anspricht.

Schritt 4: Sprich die betroffene Person an

Sofern für dich eine Gefahr ausgeschlossen ist, begib dich unmittelbar zu der verletzten oder betroffenen Person und sprich sie an. Falls sie reagieren sollte, frage die Person, wo sie Schmerzen spürt. Hier hilft es auch, zu trösten oder die Hand der oder des Betroffenen zu halten. Erfolgt keine Reaktion, rufe sofort die 112!

Illustration von einer Person, die nach Hilfe ruft.

Schritt 5: Rufe nach Hilfe

Mache andere auf die Unfallsituation aufmerksam, indem du aktiv nach Hilfe rufst. Nur so kannst du Unterstützung und Hilfe von weiteren Personen erhalten. Falls du unsicher bist, können dich andere gezielt unterstützen.

Illustration von einer Person, die ein verletzte Person aus dem Gefahrenbereich birgt.

Schritt 6: Hilf Verletzten aus dem Gefahrenbereich

Gerade Produktionsstätten oder Verkehrsbereiche gelten als Gefahrenbereiche. Bringe dich und die verletzte Person daher an einen sicheren Ort.

Illustrationen von der stabilen Seitenlage, der Herz-Lungen-Wiederbelebung und des Druckverbandes.

Schritt 7: Führe lebensrettende Maßnahmen durch

Falls die Person bewusstlos ist, bringe sie in die stabile Seitenlage. Bei einem Herzstillstand ist eine Herzdruckmassage bzw. Reanimation durchzuführen. Bei schwerwiegenden Verletzungen hilft ein Druckverband, um die Blutung zu stoppen. Eine genaue Anleitung zu den drei lebensrettenden Maßnahmen findest du weiter unten.

Illustration von einer Person, die einen Notruf über das Handy absetzt.

Schritt 8: Setze den Notruf ab

Wähle mit deinem Handy den Notruf 112. Nenne dabei deinen Namen, beschreibe wo und wie sich der Notfall ereignet hat, wie viele Personen betroffen sind und warte auf eventuelle Rückfragen.

Illustration von einer Person, die Reanimiert und von einem eintreffenden Rettungswagen.

Schritt 9: Führe weitere Erste Hilfe durch

Überbrücke die Wartezeit bis der Rettungswagen eintrifft, indem du der betroffenen Person gut zuredest und ihre Hand hältst. Du kannst auch eine mögliche Unterkühlung durch Decken sichern oder, wenn nötig und möglich, einen Verband anlegen.
Wichtig zu wissen: Wenn die Person reanimiert werden muss, sollte der Notruf (Schritt 8) vor den lebensrettenden Maßnahmen (Schritt 7) durchgeführt werden.

Achtung: Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung ersetzt natürlich keinen richtigen Erste-Hilfe-Kurs. Wir empfehlen dir unbedingt die Teilnahme – Erste-Hilfe-Kurse in deiner Nähe findest du weiter unten.

Kursangebote

Die IKK Aktiv-Tage

Bei den IKK Aktiv-Tagen werden jeweils zwei Kurse kombiniert, zum Beispiel Nordic Walking und Autogenes Training. Ein Team aus Physiotherapeuten, Sportlehrern und Entspannungspädagogen vermittelt dir während des mehrtägigen Programms, wie du mit wenig Aufwand mehr Gesundheit in deinen Alltag integrierst. Zu den IKK Aktiv-Tagen

So führst du lebensrettende Maßnahmen durch

Bevor du mit diesen Erste Hilfe-Maßnahmen beginnst, denk dran: Dein Eigenschutz hat höchste Priorität!

Illustration von einer Person in der stabilen Seitenlage.

Stabile Seitenlage (Person atmet):

Ist die Person bewusstlos und nicht ansprechbar, schaue in den Mund und entferne mögliche Fremdkörper. Überprüfe für 10 Sekunden die Atmung, indem du fühlst und hörst.

Atmet die Person, bringe sie in die stabile Seitenlage. Das verhindert, dass die Atemwege durch Blut oder Erbrochenes blockiert werden.

Strecke dazu zuerst die Beine der Person aus. Knie dich neben die Person und winkle das Bein der Person an, das am weitesten von dir entfernt ist. Lege den dir zugewandten Arm neben den Kopf der Person, mit der Handfläche nach oben. Den anderen Arm legst du über die Brust mit dem Handrücken an die dir zugewandte Wange. Drehe die Person nun über das angewinkelte Knie in die stabile Seitenlage. 

Zum Schluss überstreckst du den Kopf und öffnest den Mund der Person leicht. Überprüfe regelmäßig die Atmung der Person und bleibe bis zum Eintreffen des Krankenwagens bei ihr.

Reanimation (Person atmet nicht):

Reagiert eine bewusstlose Person nicht und atmet nicht, musst du sofort mit der Herzdruckmassage beginnen – das ist die einzige Überlebenschance. Setze unverzüglich einen Notruf über 112 ab und hole, wenn möglich, andere Personen zu Hilfe.

Bei der Reanimation muss die Person auf dem Rücken liegen. Knie dich neben die Person und mache ihren Oberkörper frei. Seit Corona wird empfohlen, der Person während der Herzdruckmassage ein Tuch oder eine Maske auf den Mund zu legen. Eine Mund-zu-Mund-Beatmung ist jedoch keine Pflicht. 

Lege für eine Herzdruckmassage eine Hand auf den Brustkorb der Person, die andere Hand darauf. Drücke fest mit einer Frequenz von 100 Mal pro Minute etwa fünf bis sechs Zentimeter tief in den Brustkorb. Führe die Herzdruckmassage ohne Unterbrechung durch, bis du Lebenszeichen erkennst oder der Rettungswagen eintrifft.

Tipp: Summe den Refrain von “Stayin‘ Alive“ der Bee-Gees leise oder mental mit: Das Lied hat genau den richtigen Rhythmus für die Herzdruckmassage und du bleibst auch trotz großer Aufregung im Takt.

Bei der Reanimation von Kleinkindern gehst du genauso vor, nur dass du hier nur drei bis vier Zentimeter in den Brustkorb drückst. Bei einem Baby reichen zwei Finger, bei einem Kleinkind eine Hand für die Herzdruckmassage, um Verletzungen vorzubeugen.

Noch besser ist es, wenn du zusätzlich noch eine Atemspende oder Mund-zu-Mund-Beatmung durchführst: Verschließe nach 30 Mal Drücken die Nase der Person mit den Fingern und blase daraufhin zweimal Luft in deren Mund, bis sich der Brustkorb hebt. Setze nun die Herzdruckmassage – wie oben beschrieben – abwechselnd mit der Beatmung fort, bis die oder der Betroffene atmet oder notärztliche Hilfe eintrifft.  
 
 

Illustration von einer Person die an einer anderen Person eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführt.
Illustration von einer Person, die einer verletzten Person einen Druckverband anlegt.

Druckverband:

Ist die Person schwer verletzt und die Wunde blutet stark, musst du unbedingt einen Druckverband anlegen, damit der oder die Betroffene nicht verblutet. Hierfür benötigst du in jedem Falle Verbandszeug, das am Arbeitsplatz ersichtlich in einem überprüften und vollständig bestückten Erste-Hilfe-Koffer platziert sein sollte. Ist die verletzte Person bei Bewusstsein, bitte sie, sich hinzulegen, um einen Kreislaufkollaps zu vermeiden.

Als nächstes ziehst du dir Einmalhandschuhe über, um dich vor eventuellen Infektionen zu schützen. Decke dann die Wunde mit einer sterilen Wundauflage ab. Damit die starke Blutung reduziert wird, braucht es ein Druckpolster, welches du ebenfalls im Verbandskoffer findest. Damit das Druckpolster nicht verrutscht, fixierst du es mit einem Verband. Diesen wickelst du mehrmals um das betroffene Körperteil. Der Verband sollte fest, jedoch nicht zu kräftig sitzen, sonst wird die Blutzufuhr unterbrochen und die Haut läuft blau an. Um zusätzlich den Blutverlust einzudämmen, sollte das verletzte Körperteil möglichst hochgelagert werden. 

Muss jeder einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen?

Es gibt keine Regelung, dass jeder einen Erste-Hilfe-Kurs belegen muss. Nur im Arbeitskontext oder im Rahmen der Führerschein-Prüfung wird die Teilnahme am Kurs verpflichtend. Arbeitgebende und Unternehmen müssen sicherstellen, dass – abhängig von der Betriebsgröße – eine bestimmte Anzahl an Arbeitnehmenden die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer und -helferin machen. Diese müssen alle zwei Jahre eine Fortbildung absolvieren, um ihre Kenntnisse wieder aufzufrischen. 

„Eine verpflichtende Schulung in der Bevölkerung würde de facto viel mehr Leben retten. Gerade bei der Reanimation schrecken viele zurück. Dabei ist die Herzdruckmassage in solchen Fällen überlebensnotwendig, da sonst das Gehirn nicht mit Sauerstoff versorgt wird. Im Durchschnitt trifft der Rettungsdienst in Großstädten erst nach acht Minuten bei der Unfallstelle ein. Jede Minute, in der das Hirn keinen Sauerstoff bekommt, sinkt die Überlebenschance um 10 Prozent. Da sind wir nach acht Minuten bei 20 Prozent Überlebenschance. Und das ist nur die erste Überlebensrate. Das ist noch nicht die Langzeit-Überlebensrate“, erklärt Anna Huge. Sie befürwortet, dass Erste-Hilfe-Kurse vermehrt im Lehrplan an Schulen oder schon in Kindergärten integriert werden. Damit viel mehr Menschen hinsichtlich Erster Hilfe aufgeklärt sind.  

Erwachsen werden? Lass machen.

Podcast-Host Viviane Hähne nimmt uns alle zwei Wochen mit in ihr Lieblingscafé und spricht dort bei einem Cappuccino ganz offen über Dinge, die sonst selten zur Sprache kommen. Denn alt werden wir von selbst. Erwachsen nicht. Kommt doch einfach mit, wir freuen uns auf euch!

Diese Institutionen bieten Erste-Hilfe-Kurse an

Du hast Interesse an einem Erste-Hilfe-Kurs? Folgende Hilfsorganisationen bieten dir Grund- und Fortbildungskurse an. In der Regel belaufen sich die Kosten auf etwa 50 Euro. Im Rahmen einer betrieblichen Fortbildung übernimmt der Arbeitgebende die Kosten.

  • Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)

    Der Arbeiter-Samariter-Bund bietet diverse Kurse und Lehrgänge an, die Grundlagen vermitteln und vorhandene Kenntnisse auffrischen. Lehrinhalte sind das allgemeine Vorgehen in Notfallsituationen, die Symptomatik bestimmter Krankheitsbilder und die Versorgung von Verletzungen.

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  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

    Infolge zunehmender Katastrophen bietet das BBK in Kooperation mit dem ASB kostenlose Erste-Hilfe-Kurse mit Selbstschutzinhalten an, damit Ersthelfende auf diverse Krisensituationen vorbereitet sind.

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  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

    Beim Deutschen Roten Kreuz gibt es den Rotkreuzkurs, der für Teilnehmende ohne Vorkenntnisse geeignet ist. Auch hier werden zahlreiche Themen und Anwendungen für den Notfall gelehrt und geübt.

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  • Malteser

    Die Malteser bieten Erste-Hilfe-Kurse an einem Tag an und unterrichten die wichtigsten Maßnahmen, die von Ersthelfenden gefordert werden.

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  • Johanniter

    Auch bei den Johannitern gibt es Tageskurse, in denen zielorientiert und effektiv die wichtigsten Maßnahmen vermittelt werden. Zum Erlernen praktischer Übungen gibt es bei den Ausbildungsstandorten sogar ein sogenanntes Erste-Hilfe-Fitnessstudio.

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  • Private Anbieter

    Zusätzlich gibt es auch private Institutionen, die Erste-Hilfe-Kurse anbieten. In der Regel findest du Anlaufstellen in deiner Nähe über die Internetsuche.

  • Junge Frau mit Panne drückt auf ihrem Smartphone herum

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