![Eine Person steht auf einer schneebedeckten Straße.](https://www.ikk-classic.de/assets/24/15024_ikkc_weblow-2x1-large_jpg.jpg)
Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer
Grundsätzlich tragen Arbeitnehmer das Wegerisiko – selbst wenn im Voraus angekündigte Unwetter für Verkehrsbehinderungen oder verspätete Züge sorgen. Eis, Schnee und Sturm sind rechtlich gesehen kein Grund, sich zu verspäten oder gar nicht erst am Arbeitsplatz zu erscheinen.