Förderung von
Aus- und
Weiterbildung: Neuregelungen ab 1. August

Redaktion
IKK classic

Die Bundesregierung will dem Strukturwandel u.a. damit entgegenwirken, dass sie die Rahmenbedingungen bei der Ausbildung junger Menschen und der Weiterbildung von Arbeitnehmern verbessert. Bereits im April sind Teile des sog. Weiterbildungsförderungsgesetzes in Kraft getreten; zum August folgen weitere Regelungen, beispielsweise zur außerbetrieblichen Berufsausbildung.

Das „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ ist bereits im vergangenen Jahr in Kraft getreten. Seit dem 1. April gelten wichtige Teile des Gesetzes, beispielsweise die Förderung von Berufsorientierungspraktika, die Einführung eines Mobilitätszuschusses und eines Qualifizierungsgeldes sowie die Neuregelung der sog. Einstiegsqualifizierung und die Reform der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte. Zum 1. August 2024 treten neue Regelungen zur außerbetrieblichen Berufsausbildung in Kraft.

Außerbetriebliche Berufsausbildung

Zum 1. August 2024 wird ein Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung für junge Menschen eingeführt, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben. Voraussetzung ist, dass sie sich erfolglos beworben und eine Berufsberatung in Anspruch genommen haben, von der Bundesagentur für Arbeit nicht vermittelt werden konnten und in einer Region wohnen, die zu wenige Ausbildungsplätze bietet.

Was gilt bereits seit April 2024?

  • Die sog. Ausbildungsgarantie soll jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang zu einer betrieblichen Ausbildung ermöglichen. Sie umfasst verschiedene unterstützende und beratende Angebote. Nicht damit gemeint ist ein individueller Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz.

  • Berufsorientierungspraktika werden von den Arbeitsagenturen und Jobcentern gefördert und unter bestimmten Voraussetzungen Fahrt- oder Unterkunftskosten übernommen. Zudem wird eine intensive Beratung zur Berufsorientierung und Berufswahl angeboten.

  • Mit dem neuen Mobilitätszuschuss für Auszubildende werden junge Menschen unterstützt, die für eine Berufsausbildung umziehen wollen oder müssen. So kann ein junger Mensch, der eine Ausbildung außerhalb seiner Heimatregion beginnt, im ersten Ausbildungsjahr einen Zuschuss für zwei monatliche Familienheimfahrten bekommen.

  • Mehr junge Menschen, beispielsweise mehr Menschen mit einer Behinderung, sollen die Einstiegsqualifizierung nutzen. Sie kann nun auch in Teilzeit absolviert werden, die Mindestdauer wurde von sechs auf vier Monate verkürzt.

  • Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt mit dem Qualifizierungsgeld Betriebe, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind. Die Beschäftigten sollen damit durch bedarfsgerechte Qualifizierung im Unternehmen gehalten und Fachkräfte gesichert werden. Das Qualifizierungsgeld ist von der Höhe her an das Kurzarbeitergeld angelehnt und wird als Lohnersatz in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent des Nettogehalts ausgezahlt.

  • Die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten ist mit festen Fördersätzen und weniger Förderkategorien vereinfacht worden. Sie steht nun allen Arbeitgebern und Beschäftigten offen, auch wenn das Unternehmen nicht vom Strukturwandel betroffen ist oder es sich nicht um einen Engpassberuf handelt.

Das „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ ist online im Bundesgesetzblatt nachzulesen:

Zum Gesetzestext

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Veröffentlicht am 03.07.2024