Das „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ ist bereits im vergangenen Jahr in Kraft getreten. Seit dem 1. April gelten wichtige Teile des Gesetzes, beispielsweise die Förderung von Berufsorientierungspraktika, die Einführung eines Mobilitätszuschusses und eines Qualifizierungsgeldes sowie die Neuregelung der sog. Einstiegsqualifizierung und die Reform der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte. Zum 1. August 2024 treten neue Regelungen zur außerbetrieblichen Berufsausbildung in Kraft.
Förderung von
Aus- und
Weiterbildung: Neuregelungen ab 1. August
Die Bundesregierung will dem Strukturwandel u.a. damit entgegenwirken, dass sie die Rahmenbedingungen bei der Ausbildung junger Menschen und der Weiterbildung von Arbeitnehmern verbessert. Bereits im April sind Teile des sog. Weiterbildungsförderungsgesetzes in Kraft getreten; zum August folgen weitere Regelungen, beispielsweise zur außerbetrieblichen Berufsausbildung.
Außerbetriebliche Berufsausbildung
Zum 1. August 2024 wird ein Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung für junge Menschen eingeführt, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben. Voraussetzung ist, dass sie sich erfolglos beworben und eine Berufsberatung in Anspruch genommen haben, von der Bundesagentur für Arbeit nicht vermittelt werden konnten und in einer Region wohnen, die zu wenige Ausbildungsplätze bietet.
Das „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ ist online im Bundesgesetzblatt nachzulesen: