Welche Vorteile bringt das Weiterbildungsgesetz für Unternehmen?
Eine Investition in die Qualifikation der Mitarbeitenden wird zukünftig durch staatliche Unterstützung noch attraktiver, denn die Förderung von Weiterbildung wird vereinfacht und gestärkt. Das neue Gesetz sorgt für mehr Transparenz. Ermöglicht wird dies durch übersichtlichere Förderungsmöglichkeiten und feste Fördersätze (abhängig von der Größe des Betriebes). Bislang mussten sich beispielsweise Betriebe mit mindestens 10 Mitarbeitenden an Lehrgangskosten beteiligen. Nunmehr greift diese Verpflichtung zur Kostenbeteiligung erst ab einer Betriebsgröße von mindestens 50 Beschäftigen.
In Regionen, die vom Strukturwandel betroffen sind, können Betriebe zudem Qualifizierungsgeld beantragen. Sie können ihre Mitarbeitenden – unabhängig von Alter oder Qualifikation – für eine Weiterbildung freistellen und erhalten in dieser Zeit das Qualifizierungsgeld als Lohnersatz von der Agentur für Arbeit (ähnlich wie beim Kurzarbeitergeld, mindestens 60 % des Nettogehalts).
Die Unternehmen werden so entlastet, müssen allerdings die Weiterbildungskosten tragen. Voraussetzung für die Zahlung des Qualifizierungsgeldes ist, dass bei mindestens 20 % der Mitarbeitenden ein akuter Arbeitsplatzverlust droht, die angestrebte Qualifizierung die Arbeitsplätze aber nachhaltig sichern kann. Die Regelung gilt ab 1. April 2024.