Hölzerner Richterhammer mit goldenen Details

Neue Pfändungs-freigrenzen ab 01. Juli 2024

Turnusmäßig sind die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen angepasst worden. Sie sollen sicherstellen, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen und über das Existenzminimum verfügen können. Bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens unterstützt Sie unser Online-Pfändungsrechner.

Bekanntmachung ist erfolgt

Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird jährlich zum 1. Juli an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst. Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, diese zu beachten.

Festgelegt sind die Pfändungsfreigrenzen in der Zivilprozessordnung (ZPO). Nach der „Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024“ des Bundesjustizministeriums, die am 16. Mai 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, steigt der monatlich unpfändbare Grundbetrag von derzeit 1.402,28 auf 1.491,75 Euro. Hat der Schuldner gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen, steigt dieser Betrag um 561,43 Euro monatlich (bisher 527,76 Euro) für die erste und um jeweils weitere 312,78 Euro (bisher 294,02 Euro) für die zweite bis fünfte Person.

Wie viel darf gepfändet werden?

Wer Schulden hat und von einer Lohn- oder Kontopfändung betroffen ist, soll trotzdem seinen Lebensunterhalt bestreiten können. Daher wird der Verdienst, der oberhalb der Pfändungsfreigrenzen liegt, bis zu einer bestimmten Obergrenze nicht komplett gepfändet. So dürfen Alleinstehende 30 Prozent des die Freigrenze überschreitenden Einkommens behalten. Einem verheirateten Schuldner ohne unterhaltspflichtige Kinder bleibt die Hälfte des Einkommens, das oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, erhalten. Verfügt der Schuldner über ein monatliches Einkommen, das ab Juli 2024 über 4.573,10 Euro liegt, gibt es keinen pfändungsfreien Anteil mehr. Dann wird das komplette Einkommen oberhalb dieses Betrags gepfändet.

Service

Pfändungsrechner

Das Feststellen des pfändbaren Einkommens bedarf einiger Hintergrundkenntnisse und ist nicht einfach. Erhebliche Risiken birgt die drohende Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers.
Bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens unterstützt Sie unser Online-Pfändungsrechner.
Zum Online-Pfändungsrechner