Geänderte Darstellung der Zeiträume
Die Zeiträume, die die IKK classic den Arbeitgebern im eAU-Abrufverfahren zurückmelden, werden ab dem 1. Januar 2025 etwas anders strukturiert. Sie werden dann – unabhängig von der Art der Abwesenheit des Arbeitnehmers – begriffsneutral in den Feldern „Nachweis_seit“ und „Voraussichtlich_Nachweis_bis“ bzw. „Tatsaechlich_Nachweis_bis“ abgebildet. Zur Unterscheidung dienen die Kennzeichen „2 = Arbeitsunfähigkeit, 3 = Krankenhaus bzw. 5 = Vorsorge/Reha“.