Blick auf einen Büroschreibtisch auf dem ein Laptop steht.

Neu im SV-Meldeportal: Unbedenklichkeits-bescheinigung jetzt digital anfordern

Nach der endgültigen Abschaltung von sv.net nutzen Arbeitgeber und Selbstständige seit dem 1. Juli 2024 nur noch das SV-Meldeportal als systemgeprüfte Ausfüllhilfe. Seit Anfang September 2024 werden zwei neue Verfahren im SV-Meldeportal angeboten: „Abruf der zuständigen Krankenkasse“ und „Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung“.

Das SV-Meldeportal ist nach den gesetzlichen Vorgaben dazu verpflichtet, alle Inhalte freizuschalten, die als Basis- oder Zusatzmodul nach dem aktuellen Rechtsstand in den elektronischen Meldeverfahren zur Verfügung stehen.

Die beiden Verfahren „Elektronischer Abruf der zuständigen Krankenkasse“ (AZK-Verfahren) und „Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung“ wurden grundsätzlich zum 1. Januar 2024 eingeführt. Die Gemeinsamen Grundsätze für die Systemprüfung nach § 22 DEÜV (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung) wurden allerdings erst jetzt genehmigt und veröffentlicht. Deshalb wurden die Verfahren auch erst zum 5. September 2024 über das SV-Meldeportal bereitgestellt.

Elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung

Unternehmen, die an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen wollen, benötigen von der IKK classic eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Auf Grundlage des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes wurde zum 1. Januar 2024 ein elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren eingeführt. Der Arbeitgeber teilt mit der Anforderung der Unbedenklichkeitsbescheinigung mit, ob er die Bescheinigung zusätzlich in Englisch benötigt. Die Bescheinigung kann auch im Abonnement angefordert werden, dann erhalten die Arbeitgeber jeweils vor Ablauf der Bescheinigung eine neue übermittelt.

Wichtig: Anwender, die das SV-Meldeportal bisher kostenfrei nutzen, werden ab Mitte November daran erinnert, zum 1. Januar 2025 die Verlängerung der dann kostenpflichtigen Nutzung zu beantragen.

Das SV-Meldeportal finden Sie unter: https://info.sv-meldeportal.de/