Hand öffnet Geldbörse

Höhere Pfändungs-freigrenzen ab Juli 2023

Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen werden turnusmäßig zum 1. Juli 2023 an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst. Sie stellen sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung des Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen und ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können.

Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2023

Der Gesetzgeber hat in der Zivilprozessordnung (ZPO) sog. Pfändungsfreigrenzen festgelegt, in deren Höhe das Arbeitseinkommen von Arbeitnehmern unpfändbar ist. Nach der „Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023“ des Bundesjustizministeriums, die am 20. März 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, steigt der monatlich unpfändbare Grundbetrag von derzeit 1.330,16 Euro auf 1.402,28 Euro. Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 527,76 Euro (bisher: 500,62 Euro) für die erste und um jeweils weitere 294,02 Euro (bisher: 278,90 Euro) für die zweite bis fünfte Person.

Pfändung oberhalb der Freigrenzen

Der Verdienst, der oberhalb der Pfändungsfreigrenzen liegt, wird bis zu einer bestimmten Obergrenze nicht komplett gepfändet. So dürfen Alleinstehende 30 Prozent des überschüssigen Einkommens behalten. Ist der Schuldner unterhaltspflichtig, bleibt ihm noch mehr von seinem Einkommen erhalten. Ist der Schuldner verheiratet und hat keine unterhaltspflichtigen Kinder, verbleibt ihm die Hälfte des Einkommens, das oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Bei einem monatlichen Einkommen, das höher als 4.298,81 Euro ist, gibt es keinen pfändungsfreien Anteil mehr. Oberhalb dieses Betrags wird das komplette Einkommen gepfändet.

Hintergrund zu Pfändungsfreigrenzen

Gerät ein Arbeitnehmer in Zahlungsschwierigkeiten, kann es zu einer Lohn- bzw. Gehaltspfändung durch dessen Gläubiger kommen. In diesem Fall soll der Pfändungsschutz sicherstellen, dass dem Schuldner genug Einkommen zur Sicherung seines Existenzminimums bleibt und er seine gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen kann. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wurde lange Zeit nur alle zwei Jahre an die Steigerung der Lebenshaltungskosten angepasst. Seit dem Jahr 2021 erfolgt die Anpassung zum 1. Juli eines jeden Jahres.

Bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens leistet unser Online-Pfändungsrechner wertvolle Unterstützung.