SV-Rechengrößen und Sachbezugswerte für 2025

Redaktion
IKK classic

Am 22. November 2024 hat der Bundesrat die neuen Sozialversicherungswerte beschlossen. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sind die SV-Rechengrößen, die Beitragsbemessungsgrenze und die Sachbezugswerte für 2025 offiziell festgelegt.

Wichtige Änderungen der Sozialversicherungs-Rechengrößen

Aus der „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025“ ergeben sich relevante Kenngrößen für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht für das Kalenderjahr 2025. Wie nahezu in jedem Jahr steigen die Rechengrößen auch im kommenden Jahr. Für 2025 fällt die Steigerung jedoch überdurchschnittlich hoch aus.

Hinweis:

Erstmals gibt es bundesweit sowohl eine einheitliche Bezugsgröße als auch eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Nach über 30 Jahren ist damit die Rechtsangleichung in den alten und neuen Bundesländern vollzogen.

Jahresarbeitsentgeltgrenzen

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze wird im kommenden Jahr 73.800 statt bisher 69.300 Euro betragen. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze – maßgebend für bestimmte Bestandsfälle der privaten Krankenversicherung – wird 2025 von 62.100 auf 66.150 Euro erhöht.

Bezugsgrößen

Im Jahr 2025 beträgt die Bezugsgröße 44.940 Euro jährlich bzw. 3.745 Euro monatlich. Diese Werte sind in der Renten- und Arbeitslosenversicherung einheitlich für die alten und die neuen Bundesländer maßgebend, während in der Kranken- und Pflegeversicherung schon bislang eine einheitliche Bezugsgröße galt.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung wird im kommenden Jahr von 62.100 Euro pro Jahr (5.175 Euro/Monat) auf 66.150 Euro pro Jahr (5.512,50 Euro/Monat) erhöht. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt im Jahr 2025 eine in Ost und West einheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 96.600 Euro jährlich (8.050 Euro/Monat).

Sachbezugswerte 2025

Aus der „Fünfzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ergeben sich die Sachbezugswerte in der Sozialversicherung für das Kalenderjahr 2025. Die Werte für Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Der Wert der Verbraucherpreise für Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe ist im maßgeblichen Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 um 1,3 Prozent gestiegen. Der Verbraucherpreisindex für Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen hat sich im gleichen Zeitraum auf 6,5 Prozent erhöht.

Verpflegung

Der monatliche Wert für freie Verpflegung beträgt ab 1. Januar 2025 333 Euro (2024: 313,00 Euro). Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten werden dann also monatlich 69,00 Euro (2024: 65,00 Euro) für Frühstück und monatlich 132,00 Euro (2024: 124,00 Euro) für Mittag- oder Abendessen angesetzt.

Unterkunft und Miete

Der Monatswert für freie Unterkunft wird ab dem 1. Januar 2025 bei 282,00 Euro liegen (2024: 278,00 Euro). Dies sind pro Kalendertag dann 9,40 Euro (2024: 9,27 Euro).

Hinweis:

Für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende sowie bei der Belegung einer Unterkunft mit mehreren Beschäftigten gelten andere Werte (prozentuale Anteile vom vorstehend genannten Wert).

Der Wert der Unterkunft kann mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der vorstehende Wert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. Ist im Einzelfall die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung monatlich mit 4,95 Euro (2024: 4,89 Euro) je Quadratmeter, bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 4,05 Euro (2024: 4,00 Euro) je Quadratmeter bewertet werden.

Die „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025“ ist am 27. November 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Die „Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ wurde am 29. November 2024 veröffentlicht.

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IKK classic

Veröffentlicht am 06.12.2024