Telefonische Befragung durch den Arzt
Bei Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik vorweisen, können sich Versicherte seit dem 7. Dezember 2023 telefonisch krankschreiben lassen. Dazu zählen nicht nur leichte Atemwegserkrankungen, sondern generell alle Krankheitsbilder mit leichtem Verlauf. Der Arzt nimmt dazu am Telefon die Anamnese auf. Liegt keine schwere Symptomatik vor, die eine persönliche Untersuchung erfordert, kann er den Patienten telefonisch bis zu fünf Kalendertage krankschreiben. Weitere Voraussetzungen sind, dass keine Videosprechstunde möglich ist und der Versicherte in der Arztpraxis bekannt ist.
In jedem Fall trifft der Arzt die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, einen Patienten telefonisch krankzuschreiben. Es muss mit den begrenzten Mitteln der telefonischen Anamnese möglich sein, sich einen ausreichenden Eindruck vom Gesundheitszustand verschaffen zu können.
Das Einlesen der eGK (elektronische Gesundheitskarte) ist für das Ausstellen der telefonischen AU-Bescheinigung nicht erforderlich, der Patient muss sich am Telefon allerdings authentifizieren. Die AU-Bescheinigung wird dem Versicherten kostenfrei zugesendet, die Krankenkasse bekommt die Daten elektronisch übermittelt (eAU).