Telefonische Krankschreibung dauerhaft möglich

Redaktion
IKK classic

Während der Corona-Pandemie hatte sich die telefonische Krankschreibung bewährt. Seit dem 7. Dezember 2023 können sich Patienten bei leichteren Erkrankungen wieder telefonisch krankschreiben lassen. Im Gegensatz zu der befristeten Corona-Sonderregelung besteht die neu geschaffene Möglichkeit nun dauerhaft.

Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über eine Änderung der entsprechenden Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie beschlossen, die das Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet hat.

Telefonische Befragung durch den Arzt

Bei Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik vorweisen, können sich Versicherte seit dem 7. Dezember 2023 telefonisch krankschreiben lassen. Dazu zählen nicht nur leichte Atemwegserkrankungen, sondern generell alle Krankheitsbilder mit leichtem Verlauf. Der Arzt nimmt dazu am Telefon die Anamnese auf. Liegt keine schwere Symptomatik vor, die eine persönliche Untersuchung erfordert, kann er den Patienten telefonisch bis zu fünf Kalendertage krankschreiben. Weitere Voraussetzungen sind, dass keine Videosprechstunde möglich ist und der Versicherte in der Arztpraxis bekannt ist.

In jedem Fall trifft der Arzt die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, einen Patienten telefonisch krankzuschreiben. Es muss mit den begrenzten Mitteln der telefonischen Anamnese möglich sein, sich einen ausreichenden Eindruck vom Gesundheitszustand verschaffen zu können.

Das Einlesen der eGK (elektronische Gesundheitskarte) ist für das Ausstellen der telefonischen AU-Bescheinigung nicht erforderlich, der Patient muss sich am Telefon allerdings authentifizieren. Die AU-Bescheinigung wird dem Versicherten kostenfrei zugesendet, die Krankenkasse bekommt die Daten elektronisch übermittelt (eAU).

Was gilt für Folgebescheinigungen?

Besteht die telefonisch festgestellte Erkrankung länger als fünf Kalendertage, muss der Patient die Arztpraxis persönlich aufsuchen, um sich eine Folgebescheinigung ausstellen zu lassen. Wurde hingegen die erstmalige Bescheinigung bei einem Praxisbesuch ausgestellt, so ist die Ausstellung einer Folgebescheinigung auch am Telefon möglich.

Entlastung für Arztpraxen

Während der Corona-Pandemie hatte die telefonische Krankschreibung dazu beigetragen, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Die Regelung war nach mehrmaliger Verlängerung am 31. März 2023 ausgelaufen. Durch die dauerhafte Einführung der telefonischen AU-Bescheinigung sollen volle Wartezimmer in Arztpraxen vermieden und die Infektionsgefahr reduziert werden. Vor allem besonders gefährdeten Risikogruppen wie Ältere oder chronisch Kranke, die regelmäßig ärztlicher Behandlung bedürfen, sollen vor vermeidbaren und für sie besonders bedrohlichen Infektionen geschützt werden.

Krankschreibung per Videosprechstunde

Auch weiterhin können sich Versicherte per Videosprechstunde krankschreiben lassen. Dabei ist eine Krankschreibung bis zu sieben Kalendertage bei Patienten möglich, die in der Arztpraxis bekannt sind, bei unbekannten Patienten bis zu drei Tage. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass es sich um eine Diagnose handelt, die für die Telemedizin geeignet ist, das heißt, dass eine körperliche Untersuchung nicht zwingend notwendig ist. Infrage kommende Diagnosen sind beispielsweise Erkältungen, Magen-Darm-Probleme oder auch Depressionen.

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Veröffentlicht am 13.01.2023