Hintergrund: Rentenversicherungsnummer
Seit 2005 wird die Rentenversicherungsnummer bereits mit der Geburt zugeteilt, weil sie zur Bildung der Krankenversichertennummer verwendet wird. Die Rentenversicherungsnummer wird also bereits Neugeborenen von der Deutschen Rentenversicherung zugeteilt und schriftlich mitgeteilt.
Dies erfolgte bis 2011 mit dem hochoffiziellen, von der Bundesdruckerei hergestellten SV-Ausweis; seit 2012 gibt es dafür ein schlichtes Anschreiben der Deutschen Rentenversicherung. Ab dem 1. Januar 2023 wird dieses Schreiben per Gesetz in Versicherungsnummernachweis umbenannt.
Bislang müssen Arbeitnehmende ihrem Arbeitgebenden bei Beschäftigungsaufnahme den SV-Ausweis vorlegen, damit eine Aufnahme in die Entgeltunterlagen erfolgen und die Nummer für das DEÜV-Meldeverfahren verwendet werden kann.