Ärzte schauen sich auf dem Tablet MRT-Ergebnisse des Gehirns eines Patienten an.

Stereotaktische Laserthermoablation (SLTA) bei Epilepsie

Diagnostik, Behandlung und Betreuung von Patienten mit struktureller fokaler therapieresistenter Epilepsie mit Hilfe der stereotaktischen Laserthermoablation (SLTA).

Epilepsie gehört zu den häufigsten chronischen neurologischen Erkrankungen, rund eine halbe Million Menschen in Deutschland leiden daran. Die Fallsucht, wie sie im Volksmund auch genannt wird, ist eine Funktionsstörung des zentralen Nervensystems: Während eines Anfalls senden ganze Gruppen von Nervenzellen in der Hirnrinde gleichzeitig Signale an andere Hirnbereiche und überlasten so das Gehirn. Je nach Anzahl und Lage der sich entladenden Nervenzellen unterscheidet man zwischen generalisierten (beide Hirnhälften sind betroffen) und fokalen epileptischen Anfällen (nur bestimmte Hirnbereiche sind betroffen).

Versicherten mit einer solchen fokalen Epilepsie, die dazu noch therapieresistent ist und bei der sich die Läsion nachweisbar neurochirurgisch entfernen lässt, bieten wir eine innovative Behandlungsmöglichkeit an. Die Behandlung wird mit der Technik der Stereotaktischen Laserthermoablation (SLTA) durchgeführt, die Läsionen durch Wärme zerstört. Ziel dieser minimalinvasiven Gehirnoperation ist das Hervorrufen einer Anfallsfreiheit oder einer deutlichen Reduktion der Anfallsfrequenz. Ziel ist eine dauerhafte Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen.

Behandlungsbestandteile

  • Durchführung der SLTA

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Keine alternative Behandlung in Deutschland

  • Minimalinvasive Operation

  • Kürzere Behandlungsdauer

  • Enge Zusammenarbeit zwischen Neuroradiologen, Neurochirurgen, Epileptologen und Medizinphysikern

Informationen zur Teilnahme

  • Vorliegen einer lokal begrenzten, therapieresistenten Epilepsie und einer einschließenden Indikation

  • Empfehlung durch die interdisziplinär-fachübergreifende Fallkonferenz wurde ausgesprochen

  • Versicherte unterschreiben Teilnahme- und Einverständniserklärung

  • Teilnahme ist freiwillig und kostenlos

  • Versicherte können die Teilnahme innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen

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