Transparenz ist uns wichtig. Nachfolgend erfahren Sie, wie sich Ihre Beiträge bei der IKK classic zusammensetzen.
Krankenversicherung allgemein |
14,60 % |
---|---|
Krankenversicherung ermäßigt |
14,00 % |
Zusatzbeitragssatz (ab 01.08.2024) |
2,19 % |
Zusatzbeitragssatz (seit 01.01.2024) |
1,70 % |
Rentenversicherung |
18,60 % |
Arbeitslosenversicherung |
2,60 % |
Pflegeversicherung |
3,4 % |
Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung für Kinderlose |
0,6 % |
Unsere Beiträge für ...
Auszubildende
Spätestens mit Beginn der Ausbildung wird es Zeit für eine eigene Krankenversicherung. Die Kosten für die Krankenversicherung teilen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Erfahren Sie, wie Sie bei uns Mitglied werden. Übrigens: Verdient man in der Ausbildung nicht mehr als 325 Euro, übernimmt der Arbeitgeber die Kosten komplett.
Studenten
Zu Beginn des Studiums sind Studenten in den meisten Fällen noch über einen Elternteil familienversichert, auch während der Semesterferien. Dies gilt bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Lesen Sie, wie es danach weitergeht und welche Ausnahmen es bei der Krankenversicherung für Studenten zu beachten gibt.
Arbeitnehmer
Der monatliche Beitrag ist von der Höhe Ihres Einkommens abhängig. Er steigt weder mit Ihrem Alter, noch erhöht er sich um Risikozuschläge. Ab 1. August 2024 beträgt der Beitragssatz bei der IKK classic 16,79 Prozent. Der Beitragssatz bezieht sich prozentual auf Ihr monatliches Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die Beiträge zur Pflegeversicherung setzen sich wie folgt zusammen: Wer kinderlos ist, zahlt 4 Prozent vom Bruttolohn. Wer Kinder hat, zahlt 3,4 Prozent vom Bruttolohn. Für Eltern, die mehr als ein Kind haben, sinkt der Beitrag um gestaffelte Abschläge.
Selbstständige
Ihr Beitrag für die freiwillige Versicherung hängt von Ihrem Einkommen ab und davon, ob und ab wann Sie Krankengeld bekommen möchten. Gern machen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Um einfach mit uns Kontakt aufzunehmen, nutzen Sie gern unser Kontaktformular.
Familien
Die IKK classic versichert Ihre Familienangehörigen (Kinder, Ehepartner und Lebenspartner im Sinne des LPartG) beitragsfrei mit, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt sowohl für die Kranken- als auch für die Pflegeversicherung. Erfahren Sie mehr zur Familienversicherung der IKK classic.
Rentner
Der einheitliche Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen beträgt derzeit 14,60 Prozent und gilt auch für Rentnerinnen und Rentner. Der Beitrag wird je zur Hälfte vom versicherten Rentner und vom Rentenversicherungsträger getragen. Der versicherte Rentner trägt außerdem die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags.
Beitragssätze für Arbeitgeber
Die Beitragssätze und Rechengrößen 2024 für Arbeitgeber finden Sie hier:
Beitragsbemessungsgrenze 2024
Der Beitrag zur Sozialversicherung wird danach bemessen, wie viel Sie verdienen. Jedoch steigt er nicht unendlich, sondern höchstens bis zu den jährlich neu festgesetzten Grenzbeträgen. Diese werden als Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) bezeichnet. Die Beitragsbemessungsgrenzen 2024 im Überblick:
- | bis 31.12.2023 | seit 01.01.2024 |
---|---|---|
Kranken- und Pflegeversicherung (Monat) |
4.987,50 € |
5.175,00 € |
Kranken- und Pflegeversicherung (jährlich) |
59.850,00 € |
62.100,00 € |
Renten- und Arbeitslosenversicherung (Ost/Monat) |
7.100,00 € |
7.450,00 € |
Renten- und Arbeitslosenversicherung (Ost/jährlich) |
85.200,00 € |
89.400,00 € |
Renten- und Arbeitslosenversicherung (West/Monat) |
7.300,00 € |
7.550,00 € |
Renten- und Arbeitslosenversicherung (West/jährlich) |
87.600,00 € |
90.600,00 € |
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) entscheidet darüber, ob Arbeitnehmer sich gesetzlich versichern müssen oder in die private Krankenversicherung wechseln dürfen. Wer wechseln möchte, muss mit dem Jahresentgelt im folgenden Jahr die Jahresentgeltgrenze überschreiten. Im Jahr 2024 können sich daher nur Arbeitnehmer privat versichern, die schon 2023 über der Jahresentgeltgrenze lagen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 im Überblick:
Versicherungspflichtgrenze | bis 31.12.2023 | seit 01.01.2024 |
---|---|---|
Krankenversicherung (allgemein) |
66.600,00 € |
69.300,00 € |
Krankenversicherung (Bestandsfälle PKV)* |
59.850,00 € |
62.100,00 € |
* Gilt nur für Arbeitnehmer, welche schon am 31.12.2002 die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hatten und zu diesem Zeitpunkt bereits in einer privaten Krankenversicherung krankenversichert waren.
Beitragserstattung
Sie gehen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach und erhalten eine Rente oder einen Versorgungsbezug? Dann haben Sie eventuell Anspruch auf eine Beitragserstattung.