Was du als Azubi über Werbungskosten wissen solltest
Das Prinzip der Werbungskosten: Je mehr du in deine Aus- und Fortbildung investierst, desto mehr Geld verdienst du in der Zukunft – und umso mehr Steuern wirst du dann auch an den Staat zahlen. Das Absetzen der Kosten deiner Ausbildung ist so gesehen also ein kleines Vorab-Dankeschön des Staates für deine zukünftigen Dienste. Hebe deshalb Belege und Rechnungen unbedingt auf, um diese Kosten nachweisen zu können. Zwar musst du die Belege seit 2017 nicht mehr zwingend beifügen, auf Anfrage des Finanzamtes solltest du deine Werbungskosten jedoch nachweisen können.
Das Finanzamt berücksichtigt bei der Berechnung deiner Steuern automatisch einen Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro. Erst wenn deine Ausgaben diesen Betrag übersteigen, lohnt sich also eine Steuererklärung. Dann werden nämlich deine Werbungskosten von dem Einkommen, das du versteuern musst, abgezogen. Deine Steuerlast sinkt und die zu viel gezahlten Steuern bekommst du vom Staat zurück.
Beachte hierbei die Absatzgrenzen:
Befindest du dich in deiner Erstausbildung, darfst du nur Werbungskosten ansetzen, wenn du in deiner Ausbildung Geld verdienst. Bekommst du keine Vergütung, zum Beispiel in einer schulischen Ausbildung, kannst du lediglich bis zu 6.000 Euro deiner Ausbildungskosten als Sonderausgaben absetzen – allerdings nur, wenn du im selben Jahr auch steuerpflichtige Einkünfte hast, etwa aus Kapitaleinnahmen.
Hast du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung und befindest dich in deiner Zweitausbildung, darfst du dagegen die Werbungskosten unabhängig von deinem Einkommen von der Steuer absetzen.