Elektronische Beantragung
Unbedenklichkeitsbescheinigungen sollten elektronisch von Arbeitgebern und Bevollmächtigten bei den Einzugsstellen beantragt werden (§ 108b SGB IV). Die Überführung in ein elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren zielt darauf ab, die Entgeltabrechnung zu automatisieren und die Bürokratie zu reduzieren. Die Beantragung erfolgt entweder aus dem SV-Meldeportal oder aus einem von mittlerweile zehn zertifizierten Entgeltabrechnungsprogrammen, die ein entsprechendes Zusatzmodul anbieten. Die Rückmeldung erfolgt ebenfalls elektronisch.