Elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung nutzen

Redaktion
IKK classic

Um an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen zu können, benötigen Unternehmen von der IKK classic eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Obwohl das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren für Unbedenklichkeitsbescheinigungen bereits seit geraumer Zeit verfügbar ist, werden die meisten Anträge noch auf herkömmlichem Weg gestellt. Dabei bietet das elektronische Verfahren viele Vorteile.

Hintergrund Unbedenklichkeitsbescheinigung

In der Regel benötigen Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben wollen, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Das Unternehmen weist damit dem öffentlichen Auftraggeber nach, dass es zuverlässig und leistungsfähig ist. Die IKK classic bestätigt ihrerseits mit der Bescheinigung:

  • dass der Arbeitgeber seinen Beitrags- und Meldepflichten ordnungsgemäß nachkommt,

  • die Anzahl der bei ihr gemeldeten Mitarbeiter und

  • dass es keine Rückstände bei der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge gibt.

Elektronische Beantragung

Unbedenklichkeitsbescheinigungen sollten elektronisch von Arbeitgebern und Bevollmächtigten bei den Einzugsstellen beantragt werden (§ 108b SGB IV). Die Überführung in ein elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren zielt darauf ab, die Entgeltabrechnung zu automatisieren und die Bürokratie zu reduzieren. Die Beantragung erfolgt entweder aus dem SV-Meldeportal oder aus einem von mittlerweile zehn zertifizierten Entgeltabrechnungsprogrammen, die ein entsprechendes Zusatzmodul anbieten. Die Rückmeldung erfolgt ebenfalls elektronisch.

Vorteile des elektronischen Verfahrens

In der betrieblichen Praxis werden laut GKV-Spitzenverband aktuell nur 20 bis 30 Prozent der Unbedenklichkeitsbescheinigungen elektronisch beantragt. Der Großteil der Anforderungen erfolgt noch immer per E-Mail, Brief oder Telefon. Dabei bietet das elektronische Verfahren Vorteile: Außer verschlankten Abläufen ist für Arbeitgeber insbesondere die im elektronischen Verfahren enthaltene Abonnementfunktion vorteilhaft und zeitsparend. Bei der Wahl des Abonnements können die Bescheinigungen unaufgefordert monatlich, quartalsweise oder halbjährlich ausgestellt und übermittelt werden.

Die „Grundsätze zur elektronischen Beantragung und Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen nach § 108b SGB IV“ sind auf der Webseite GKV-Datenaustausch veröffentlicht.

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IKK classic

Veröffentlicht am 03.04.2025

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