Digitale Arbeitsverträge
Wesentliche Bedingungen eines Arbeitsvertrages können ab 1. Januar 2025 in Textform festgehalten und per E-Mail übermittelt werden. Voraussetzung nach dem angepassten Nachweisgesetz ist, dass beide Vertragspartner jederzeit ungehinderten Zugriff auf das Dokument haben. Nach wie vor haben Arbeitnehmer aber die Möglichkeit, auf der Schriftform zu bestehen.
Wichtig: Ausgenommen von dieser Neuregelung sind grundsätzlich alle Unternehmen, die der Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz unterliegen.
Die gelockerten Formvorschriften gelten nicht für die Befristung von Arbeitsverträgen: Diese unterliegt auch weiterhin der Schriftform.