Stapel Papier mit fliegenden losen Blättern

Programm- ablaufplan 2024 veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Programmablaufplan 2024 veröffentlicht. Er berücksichtigt u. a. die Anpassungen des Einkommensteuertarifs, des Kinderfreibetrags durch das beschlossene Inflationsausgleichsgesetz sowie die Beitragsbemessungsgrenzen für 2024.

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Schreiben vom 3. November 2023 (IV C 5 – S 2361/19/10008 :010) den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024 veröffentlicht.

Wichtig: Das BMF weist darauf hin, dass sich gegenüber dem ersten Entwurf des Programmablaufplans 2024 (Stand: 19. September 2023, auf der Homepage des BMF nicht mehr abrufbar) Änderungen mit Bezug auf den durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (1,7 statt 1,6 Prozent) ergeben haben.

Wachstumschancengesetz noch nicht berücksichtigt

Mögliche Änderungen durch das noch nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz sind im Programmablaufplan noch nicht berücksichtigt. Nach dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird ein geänderter, endgültiger Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung bekanntgemacht werden. Dieser wird weitere Einzelheiten zur Korrektur des Lohnsteuerabzugs beinhalten.

Rückrechnungsaufwand für Arbeitgeber

Arbeitgeber werden durch die spätere Veröffentlichung des endgültigen Programmablaufplans 2024 erst im Jahr 2024 einen höheren Rückrechnungsaufwand haben, da in den ersten Monaten ein letztlich unzutreffender Programmablaufplan zugrunde gelegt werden muss.

Übergangsverfahren für manuelle Ermittlung der Lohnsteuer

Für einen Übergangszeitraum können Arbeitgeber, die die Lohnsteuer manuell ermitteln, die Lohnsteuer auch auf Grundlage von Lohnsteuertabellen für 2023 ermitteln. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer dem nicht ausdrücklich widerspricht. Anfang 2024 wird der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2024 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) zusammen mit dem geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung veröffentlicht.

Weitere Einzelheiten zu den Programmablaufplänen sind hier veröffentlicht