Sonderfall Kontaktlinsen
Neben Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehfähigkeit gibt es auch therapeutische Kontaktlinsen. Für Kontaktlinsen dürfen die Kosten sowohl für Versicherte unter als auch über 18 Jahren nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen übernommen werden, zum Beispiel bei einer Kurz- oder Weitsichtigkeit mit 8 Dioptrien oder mehr. Bei Fragen zu diesen und weiteren Ausnahmefällen können Sie sich gern an Ihre IKK classic vor Ort wenden.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die IKK classic bis zum 18. Lebensjahr die Kosten in Höhe der bundesweit geltenden Festbeträge. Ausnahmen gelten, wenn die Linsen speziell an das Auge angepasst werden müssen (Einzelanfertigungen). Zuzahlungen sind nicht zu leisten. Für Versicherte über 18 Jahren werden die Kosten für Sehhilfen grundsätzlich nur unter bestimmten Bedingungen übernommen. Diese müssen zusätzlich zu den Voraussetzungen für Kontaktlinsen erfüllt sein.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, werden die Kosten in Höhe der bundesweit geltenden Festbeträge übernommen. Als Zuzahlung fallen 10 Prozent des Abgabepreises an, mindestens 5, maximal 10 Euro.
Wählen Sie Kontaktlinsen, obwohl sie medizinisch nicht erforderlich sind, zahlen wir als Zuschuss höchstens den Betrag, den wir für eine erforderliche Brille zu zahlen hätten. Den restlichen Betrag müssen Sie als Mehrkosten selbst tragen.