Ein Bewertungssystem positiver Formulierungen
Eines vorab: Das Gesetz verpflichtet Betriebe, ihren Mitarbeitenden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Für die Zeit zwischen Kündigung und Ausscheiden kann außerdem ein vorläufiges Zeugnis verlangt werden. Arbeitnehmende haben drei Jahre Zeit, um ihren Anspruch geltend zu machen. Optimalerweise erstellen Sie das Zeugnis jedoch möglichst zeitnah, damit Sie Arbeitsleistung und Fähigkeiten noch vor Augen haben und angemessen beurteilen können.
Alle Aussagen im Zeugnis müssen wahrheitsgetreu und wohlwollend formuliert werden – offene Kritik und negative Ausdrücke sind unzulässig. Das heißt aber natürlich nicht, dass Arbeitgebende nur Zeugnisse mit der Note 1 schreiben dürfen. Entsprach die geleistete Arbeit nicht den Ansprüchen, können sie ihre Kritik durch eine spezielle Zeugnissprache ausdrücken. Die verwendeten Phrasen klingen auf den ersten Blick zwar positiv – sind aber nicht immer auch so gemeint. Denn: In den Formulierungen ist ein verstecktes Bewertungssystem enthalten.