Als Chef krank: Wozu ein Notfallordner?
Während ein Notfallplan im Vorfeld allen Beteiligten bekannt sein sollte, ist ein Notfallordner sensibler. Er enthält alle wichtigen Unterlagen, die für den Betriebsablauf und die Rechtsgeschäfte nötig sind. So kann sich die stellvertretende Person schnell einen Überblick verschaffen und verliert keine wertvolle Zeit, wenn die Chefin oder der Chef ausfällt. Weil darin aber alle Informationen über den Betrieb gesammelt sind, braucht dieser Ordner einen sicheren Aufbewahrungsort, der nur engen Familienmitgliedern und dem Stellvertreter oder der Stellvertreterin bekannt ist.
Die Notfall-Stellvertretung im Betrieb sollte bestenfalls kein Angehöriger übernehmen. Denn im Falle einer schweren Krankheit und besonders im Todesfall ist die Unternehmer-Familie mit vielen herausfordernden Aufgaben beschäftigt, sodass ein Außenstehender die Abläufe im Geschäft oft besser führen kann. Geeignet ist dafür eine Person aus der Mitarbeiterschaft, die das Vertrauen ihres Arbeitgebenden genießt.
Eine klare Befugnis als Interims-Manager sorgt hierbei für Klarheit. Um für Rechtssicherheit in so einem Fall zu sorgen, kann ein Gang zum Notariat nötig sein. Hier können Unternehmer beispielsweise eine Generalvollmacht beglaubigen lassen.
Gerade weil Handwerksbetriebe oft Familienbetriebe sind, gehört auch die Frage nach der Nachfolge und der Rolle der Kinder frühzeitig geregelt. Denn wenn es keine geordnete Übergabe gibt, muss im Fall einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit die Nachfolge schnell und ohne tiefergehende EInarbeitung geregelt werden.