Inklusion im Handwerk
In Deutschland leben rund zehn Millionen behinderte Menschen, darunter sind knapp 7,8 Millionen Schwerbehinderte. Wann ein Mensch als behindert gilt, ist im Neunten Sozialgesetzbuch definiert. Dort heißt es: "Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist."
Diese sehr weit gefasste Definition zeigt: Behinderung ist nicht gleich Behinderung. Und mehr noch: Nicht jede Behinderung bedeutet zwangsläufig eine Funktionseinschränkung in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit. Menschen mit Behinderung haben häufig eine hohe Motivation, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Noch immer denkt man bei Menschen mit Behinderung zunächst an körperlich sichtbare Einschränkungen. Doch auch durch von außen nicht direkt wahrnehmbare Behinderungen, wie einem chronischen Leiden oder auch seelischen oder psychischen Erkrankungen, kann eine Schwerbehinderung vorliegen. Anerkannt werden hier schwerwiegende Erkrankungen, wie Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfall, Rheuma, Diabetes, Multiple Sklerose, schmerzhafte Rückenleiden und Krebserkrankungen. Bei psychischen Einschränkungen können die Auswirkungen und Störungen, die eine psychische Erkrankung mit sich bringt, von Person zu Person sehr unterschiedlich sein.
Deshalb gilt, dass Menschen mit Behinderungen immer individuell betrachtet werden müssen und keinesfalls grundsätzlich als arbeitsunfähig eingestuft werden sollten.