Was ist Ghosting im Job?
Ghosting im Job kann viele verschiedene Formen annehmen: Manche Bewerberinnen und Bewerber schwänzen trotz Vereinbarung das Vorstellungsgespräch oder reagieren nicht mehr auf Anrufe oder E-Mails. Andere Kandidatinnen und Kandidaten nehmen trotz unterschriebenem Vertrag am ersten Arbeitstag die Arbeit nicht auf. Hin und wieder kommt es auch vor, dass neue Mitarbeitende den Job zwar antreten, nach ein paar Arbeitstagen aber ohne Kündigung des Arbeitsverhältnisses den Kontakt zum Arbeitgebenden abbrechen.
Dieses Phänomen, dass Bewerberinnen und Bewerber ein an ihnen interessiertes Unternehmen ghosten und jeglichen Kontakt meiden, hat vor allem in den letzten Jahren stark an Verbreitung gewonnen – auch im Handwerk. Wenn potenzielle neue Auszubildende oder Angestellte urplötzlich abtauchen, stellt das für Arbeitgebende ein großes Problem dar. Denn ein Bewerbungsverfahren ist meist mit viel Aufwand und hohen Kosten verbunden. Erscheinen neue Mitarbeitende, mit denen ein Unternehmen fest gerechnet hat, überhaupt nicht, kann das sogar massive Kosten verursachen, beispielsweise wenn anstehende Projekte deshalb nicht planmäßig umgesetzt werden können.
Aber auch Bewerberinnen und Bewerber können Opfer von Ghosting im Job werden: Nämlich, wenn Unternehmen nicht auf Bewerbungen reagieren oder sich während des Bewerbungsprozesses nicht mehr melden. Laut einer Studie der Jobbörse Stepstone hat jeder zweite Befragte 45 Tage nach dem Versand der Bewerbung keine qualifizierte Rückmeldung bekommen. Die Feedbackquote der Arbeitgeber hat sich seit 2016 sogar um fünf Prozent verschlechtert.