Voraussetzungen für die Pflegezeit
Laut Pflegezeitgesetz (PflegeZG) haben Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pflegezeit. Verpflichtend ist die Gewährung der vollständigen oder teilweisen Freistellung durch Arbeitgeber, die mehr als 15 Beschäftigte haben. Der Arbeitnehmer muss dafür lediglich die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen nachweisen.
Eine entsprechende Bescheinigung erhalten gesetzlich Versicherte bei der Pflegekasse oder beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Auch Arbeitgeber mit weniger als 16 Beschäftigten können Pflegezeit gewähren. Dies allerdings nur freiwillig.