Können auch Väter Elternzeit beantragen?
Auch Väter können Elternzeit beantragen. Diesen Anspruch haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen deutschen Arbeitsvertrag haben. Dabei ist es egal, ob die Person in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, ebenso ob sie befristet oder unbefristet angestellt ist. Auch Auszubildende haben einen Anspruch auf Elternzeit.
Das gilt übrigens nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für das leibliche Kind der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners sowie für Adoptivkinder. Selbstverständlich auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Voraussetzung dafür ist, dass die Betreuung der Kinder überwiegend zu Hause stattfindet.