Väter sind heute viel stärker in die Erziehung der Kinder einbezogen als früher. Viele Paare nutzen vor allem die ersten Wochen und Monate nach der Geburt, um die gemeinsame Zeit als Familie zu genießen. Dafür ist die Elternzeit vorgesehen. Während dieser Zeit können sich Mütter und Väter von der Arbeit freistellen lassen.
Mütter und Väter können sich nach der Geburt eines Kindes bis zu drei Jahre von der Arbeit freistellen lassen. Sie können eine Auszeit im Beruf nehmen, um sich der Erziehung des Kindes zu widmen. Das ist gesetzlich geregelt. Auch für Arbeitgeber gibt es dabei einige Dinge zu beachten.
- Können auch Väter Elternzeit beantragen?
- Wie lange können Väter in Elternzeit gehen?
- Vaterschaftsurlaub ab dem Jahr 2024
- Dürfen Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit ablehnen?
- Darf ein Arbeitgeber während der Elternzeit eine Kündigung aussprechen?
- Wie viel Geld bekommt man während der Elternzeit?
- Wie lange bekommt man Elterngeld?
- Greift während der Elternzeit der gesetzliche Versicherungsschutz?
Können auch Väter Elternzeit beantragen?
Auch Väter können Elternzeit beantragen. Diesen Anspruch haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen deutschen Arbeitsvertrag haben. Dabei ist es egal, ob die Person in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, ebenso ob sie befristet oder unbefristet angestellt ist. Auch Auszubildende haben einen Anspruch auf Elternzeit.
Das gilt übrigens nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für das leibliche Kind der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners sowie für Adoptivkinder. Selbstverständlich auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Voraussetzung dafür ist, dass die Betreuung der Kinder überwiegend zu Hause stattfindet.
Wie lange können Väter in Elternzeit gehen?
Beiden Elternteilen stehen bis zu drei Jahre Elternzeit zu, wenn sie beruflich angestellt sind. Diese Zeit kann entweder abwechselnd oder gleichzeitig genommen werden. Der Beginn und die Dauer der Elternzeit können ab dem Zeitpunkt der Geburt frei gewählt werden.
Wenn jedoch die vollen 36 Monate ausgeschöpft werden sollen, müssen die ersten zwölf Monate der Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren des Kindes liegen. Nach dem dritten Geburtstag können noch maximal 24 Monate Elternzeit genommen werden. Der Anspruch endet am Tag vor dem achten Geburtstag des Kindes.
Vaterschaftsurlaub ab dem Jahr 2024
Eine neue EU-Richtlinie sieht zusätzlich zum Mutterschutz einen gesetzlich geregelten Vaterschaftsurlaub vor. Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat angekündigt, ab dem Jahr 2024 einen Vaterschaftsurlaub im Gesetz verankern zu wollen. Dieser soll mit dem Tag der Geburt eines Kindes beginnen und zehn Arbeitstage andauern. Besonders in der ersten Zeit nach der Geburt sei es wichtig, „dass Eltern Zeit füreinander und das Baby haben“, sagt Familienministerin Paus, „damit auch Väter früh eine enge Beziehung zum Kind aufbauen können". Zur finanziellen Absicherung soll hier das entgangene Arbeitsentgelt weiter gezahlt werden.
Dürfen Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit ablehnen?
„Die Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung, die eine Angestellte oder ein Angestellter mit dem Arbeitgeber vereinbaren muss“, sagt Stefan Jung von der IKK classic. Er klärt im Seminar "Elterngeld und Elternzeit" alle offenen Fragen rund um das Thema. „Das heißt jedoch nicht, dass der Arbeitgeber die Elternzeit ablehnen darf.“ Das ist nämlich nur in Ausnahmefällen möglich.
Einer davon kann eintreten, wenn die Elternzeit auf drei Teilabschnitte aufgeteilt wird. Dann kann der dritte Abschnitt aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden, sollte das Kind bereits drei Jahre oder älter sein. Dafür braucht es jedoch eine gute Begründung.
Ansonsten muss eine Arbeitgeberin bzw. ein Arbeitgeber die Elternzeit bewilligen, solange der Antrag fristgerecht eingereicht wurde. Bis zum dritten Geburtstag beträgt die Frist sieben Wochen. Ab dem dritten Geburtstag beträgt sie 13 Wochen. Ein Antragsformular oder ähnliches gibt es nicht. Es genügt, wenn Mitarbeitende ihren Elternzeitwunsch schriftlich bekunden.
Der Tipp des Experten: Darin sollte möglichst ein genaues Start- und Enddatum angegeben sein. „Wenn ein Arbeitgeber von einer Schwangerschaft erfährt, sollte er sich frühzeitig mit seiner oder seinem Angestellten über das Thema unterhalten“, sagt Jung weiter. Davon profitieren beide Seiten. Gemeinsam findet sich in der Regel die beste Lösung. Zudem ist das eine große Chance, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.
Darf ein Arbeitgeber während der Elternzeit eine Kündigung aussprechen?
Während der Elternzeit genießen Arbeitnehmende einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser beginnt bereits eine Woche vor Beginn der Anmeldefrist. Also frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit. Das ist besonders für Väter relevant. Frauen sind in den meisten Fällen schwanger, wenn sie einen Antrag auf Elternzeit stellen und genießen deshalb bereits einen besonderen Kündigungsschutz.
Während der Elternzeit müssen Arbeitgebende den Arbeitsplatz für ihre Angestellten freihalten. Diese können anschließend wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren.
Wie viel Geld bekommt man während der Elternzeit?
Während der Elternzeit müssen Arbeitgebende ihren Arbeitnehmenden keinen Lohn zahlen. Die Elternzeit hat dabei nichts mit dem Elterngeld zu tun. „Beim Elterngeld handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung, die Familien vom Staat erhalten“, sagt Stefan Jung. Es ist sozusagen der Ausgleich für das fehlende Einkommen.
Jedoch ersetzt das Elterngeld das fehlende Einkommen nicht vollständig, sondern nur einen Teil davon. In der Regel beträgt die Ersatzrate 67 Prozent des durchschnittlichen Netto-Gehalts der zurückliegenden zwölf Monate. Im Höchstfall beträgt das Elterngeld 1.800 Euro pro Monat. Die untere Grenze liegt bei 300 Euro. Anders als die Elternzeit muss man das Elterngeld beim Staat (Elterngeldstelle) beantragen. Das Elterngeld ist Ländersache. Also kann sich der Antrag von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Achtung: Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden.
Wie lange bekommt man Elterngeld?
Grundsätzlich wird Elterngeld ab der Geburt des Kindes für zwölf Monate gezahlt. Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass sich beide Elternteile am Elterngeld beteiligen. Das ist der sogenannte Partnerschaftsbonus. Damit erhöht sich der Bezugszeitraum auf 14 Monate. „Diese 14 Monate können sich beide Elternteile aufteilen, wie sie möchten“, sagt Jung.
Mit dem Modell Elterngeld Plus können Eltern den Bezugszeitraum des Elterngelds zudem auf bis zu 24 Monate erweitern. Dann erhalten sie jedoch nur die Hälfte des Basiselterngeldes. Also mindestens 150 und maximal 900 Euro. Das Elterngeld ist übrigens steuer- und beitragsfrei.
Greift während der Elternzeit der gesetzliche Versicherungsschutz?
Wer vor der Elternzeit gesetzlich krankenversichert ist, ist es auch während der Elternzeit. Für das Elterngeld sind zudem keine Beiträge zu bezahlen. Damit sind Eltern während der Elternzeit oft beitragsfrei versichert. Zumindest dann, wenn sie keine beitragspflichtigen Einnahmen erzielen. Bei einer zusätzlichen Beschäftigung in Teilzeit können Beiträge anfallen.