Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit der „Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025“ die Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent in die Wege geleitet. Bis Ende 2024 lag der Beitragssatz noch bei 3,4 Prozent. Der Zuschlag für Kinderlose bleibt unverändert bei 0,6 Prozentpunkten, während Beitragsabschläge für berücksichtigungsfähige Kinder bis zum 25. Geburtstag weiterhin 0,25 Prozentpunkte pro Kind betragen.
Pflegeversicherung: Beitrag 2025 steigt auf 3,6 Prozent
Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent. Der Bundesrat hat der Anpassung am 20. Dezember 2024 zugestimmt. Diese Maßnahme ist Teil der jüngsten Pflegereform und betrifft sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Hintergrund der Beitragserhöhung ist die angespannte Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung.
Finanzierung soziale Pflegeversicherung
Mit der Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags werden Mehreinnahmen von rund 3,7 Milliarden Euro erwartet. Diese sollen die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung bis Ende 2025 absichern. Zugleich wird die Zeit genutzt, um eine umfassende und langfristige Pflegereform zu erarbeiten, die den steigenden Anforderungen gerecht wird.
Die „Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025“ ist zu finden unter:
https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2024/446
Überblick: Frühere Beitragserhöhungen
Bereits zum 1. Juli 2023 gab es eine Anpassung der Beitragssätze:
- Für Kinderlose ab 23 Jahren stieg der Beitrag von 3,4 auf 4,0 Prozent.
- Für Beitragszahler mit mindestens einem berücksichtigungsfähigen Kind erhöhte sich der Satz von 3,05 auf 3,4 Prozent.
Weitere Informationen
Die vollständige „Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025“ finden Sie hier:
www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2024/446