Pflegeversicherung: Beitrag 2025 steigt auf 3,6 Prozent

Redaktion
IKK classic

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent. Der Bundesrat hat der Anpassung am 20. Dezember 2024 zugestimmt. Diese Maßnahme ist Teil der jüngsten Pflegereform und betrifft sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Hintergrund der Beitragserhöhung ist die angespannte Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit der „Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025“ die Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent in die Wege geleitet. Bis Ende 2024 lag der Beitragssatz noch bei 3,4 Prozent. Der Zuschlag für Kinderlose bleibt unverändert bei 0,6 Prozentpunkten, während Beitragsabschläge für berücksichtigungsfähige Kinder bis zum 25. Geburtstag weiterhin 0,25 Prozentpunkte pro Kind betragen.

Finanzierung soziale Pflegeversicherung

Mit der Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags werden Mehreinnahmen von rund 3,7 Milliarden Euro erwartet. Diese sollen die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung bis Ende 2025 absichern. Zugleich wird die Zeit genutzt, um eine umfassende und langfristige Pflegereform zu erarbeiten, die den steigenden Anforderungen gerecht wird.

Die „Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025“ ist zu finden unter:
https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2024/446

Überblick: Frühere Beitragserhöhungen

Bereits zum 1. Juli 2023 gab es eine Anpassung der Beitragssätze:

  • Für Kinderlose ab 23 Jahren stieg der Beitrag von 3,4 auf 4,0 Prozent.
  • Für Beitragszahler mit mindestens einem berücksichtigungsfähigen Kind erhöhte sich der Satz von 3,05 auf 3,4 Prozent.

Weitere Informationen

Die vollständige „Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025“ finden Sie hier:
www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2024/446

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Veröffentlicht am 09.01.2025

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