Führerscheinverlust wegen CBD-Öl?
Doch was bedeutet das für den Verbraucher oder die Verbraucherin, wenn sie frei verkäufliche CBD-Produkte konsumieren? Im Zweifelsfall passiert es, dass man unbewusst THC zu sich nimmt, so das Ergebnis einer Untersuchung der Lebensmittelbehörde. Viele der getesteten Proben enthielten nicht nur CBD, sondern eben auch THC und wurden deshalb als unsicher eingestuft.
Schon bei einer täglichen Einnahme von 2.000 Milligramm an belastetem CBD-Hanföl kann es im Körper zu einer Ansammlung von bis zu 5 Milligramm THC kommen. Ein richtiger "Trip" wird deshalb nicht einsetzen, aber man kann sich schummrig fühlen, Herzrasen bekommen oder im Straßenverkehr nicht mehr aufmerksam genug sein. Wer solche Mengen zu sich nimmt, muss bei einem Drogentest mit einem positiven Ergebnis rechnen. Sollte man dann am Steuer einen Unfall bauen, könnte unter Umständen sogar der Führerschein oder der Versicherungsschutz gefährdet sein.
Zum anderen machte die EU Anfang 2019 deutlich, dass CBD-haltige Lebensmittel unter die „Novel Food-Verordnung“ fallen. Diese Regel besagt, dass alle neuartigen Produkte der Lebensmittelindustrie einer speziellen Kontrolle unterzogen werden müssen, bis feststeht, dass diese für den Verbraucher nicht gesundheitsschädlich sind. Erst dann erfolgt die Zulassung für den Verzehr.
Laut Dr. Dirk Lachenmeier vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe hat keines der CBD-Produkte, die es zu kaufen gibt, diese Zulassung erhalten. Sie dürften derzeit daher eigentlich nicht abgegeben werden. Für Lebensmittel aus Hanfsamen gilt diese Zulassungspflicht nicht, denn sie sind seit über 20 Jahren bekannt und werden seitdem regelmäßig ohne Beanstandung untersucht.
„Die 'Novel Food-Verordnung' geht wie die gesamte Lebensmittelgesetzgebung von redlichen Herstellern aus, die sich eigenverantwortlich an die Bestimmungen halten. Aber bei CBD-Produkten funktioniert dieser Grundsatz offensichtlich nicht“, sagt Dr. Dirk Lachenmeier. Er hat bereits mehrere Untersuchungen für die baden-württembergischen Lebensmittelüberwachungsbehörden zu CBD-haltigen Lebensmitteln und Kosmetika durchgeführt. Mehrere gerichtliche Verfahren haben die Bedenken der Behörden inzwischen bestätigt. Aber: „Man schlägt der Hydra einen Kopf ab und es wachsen zwei nach“, so Lachenmeier.