Was gilt in Restaurants, Bars und bei Großveranstaltungen?
Eine pauschale Antwort darauf, ob Kiffen in Bars, Restaurants, Biergärten oder bei öffentlichen Veranstaltungen wie Konzerten oder Sportevents erlaubt ist, gibt es nicht. Das hängt nicht nur vom Ort ab, sondern auch vom Veranstalter bzw. Gastgeber.
Wenn das Rauchen in Restaurants, Kneipen, Clubs oder Bars – oder in deren Außenbereich – erlaubt ist, ist dort seit der Legalisierung grundsätzlich auch der Konsum von Cannabis erlaubt. Gastronominnen und Gastronomen haben allerdings das Hausrecht. Das bedeutet, dass sie den Konsum in ihren Räumen oder auf ihrem Gelände verbieten dürfen.
Ob das Kiffen bei Großveranstaltungen erlaubt ist, hängt ebenfalls von mehreren Faktoren ab. Klar ist es im Gesetz zum Beispiel für Sportveranstaltungen geregelt. Hier gilt ein Verbot im Umkreis von 100 Metern – auf kleinen Sportplätzen genauso wie in großen Fußballstadien.
Auf den großen Volksfesten wie dem Münchner Oktoberfest oder dem Cannstatter Wasen in Stuttgart sollen ebenfalls Verbote gelten. Auch hier liegt die Entscheidung beim Veranstalter. Allerdings ist der Konsum ohnehin verboten, sobald Jugendliche unter 18 Jahren anwesend sind. Das gilt auch für Großveranstaltungen wie Konzerten oder Partys.