Was sind Gesundheitsdaten?
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definiert Gesundheitsdaten als „personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen“.
Im Klartext sagt das sogenannte E-Health-Gesetz: Gesundheitsdaten beschreiben den körperlichen und seelischen Gesundheitszustand eines Patienten oder einer Patientin. Diese personenbezogenen Patientendaten enthalten Informationen über aktuelle sowie vergangene Erkrankungen, Diagnosen, Therapien, Allergien, Impfstatus, Schwangerschaft, Laborergebnisse und vieles mehr. Auch die behördliche Anerkennung als Schwerbehinderter zählt dazu.
Gesundheitsdaten lassen somit Rückschlüsse auf die betroffene Person zu, etwa ob bestimmte Gesundheitsrisiken vorliegen. Deshalb ist die Anforderung an einen sorgsamen Umgang mit diesen Daten im Gesundheitswesen besonders hoch. Ob jemand ein Risiko für hohen Blutdruck hat, Weizen nicht verträgt, Gesundheits-Apps nutzt oder schon einmal einen Bandscheibenvorfall hatte, geht nicht jeden etwas an.